3G-Prinzip (Schulveranstaltungen)
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
in Anbetracht der Klassenpflegschaftssitzungen in der nächsten Woche weise ich auf die Zugangsbeschränkungen nach dem 3G-Prinzip hin.
Die Teilnahme darf einzig entweder geimpften, getesteten oder genesenen Personen gewährt werden.
Wir sind angewiesen diesen Status vor Beginn der Veranstaltung zu überprüfen.
Denken Sie bitte an die entsprechenden Nachweise!
Es gilt:
§3
Teilnahme- und Zugangsbeschränkungen für
schulische Gemeinschaftseinrichtungen, Schultestungen
(1) Am Unterricht und sonstigen Bildungsangeboten sowie allen anderen Zusammenkünften in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Anderen Personen ist das Betreten der Gebäude nur in Notfällen gestattet oder soweit die Gebäude außerhalb der Unterrichtszeiten zum Vollzug hoheitlicher Aufgaben (z.B. Durchführung von Wahlen) genutzt werden und keine Zugangsbeschränkungen nach der Coronaschutzverordnung bestehen. Nicht immunisierte beziehungsweise nicht getestete Personen und positiv getestete Personen sind durch die Schulleiterin oder den Schulleiter von der schulischen Nutzung oder durch die jeweils verantwortlichen Personen von außerschulischen Nutzungen auszuschließen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ein schönes Wochenende wünscht
Marcus Schiffer
Schulleiter