Was ist Schulsozialarbeit?
Schulsozialarbeit nimmt eine wichtige Vermittlungs- und Scharnierfunktion zwischen Schule und Gemeinwesen wahr. Zum einen stellt sie eine Vermittlung zwischen der pädagogischen Institution Schule und dem örtlichen System der Jugendhilfe her.
Zum anderen entwickelt bzw. befördert sie Beziehungen zu Institutionen wie Vereinen und Verbänden, Betrieben, Kirchen, Arbeitsamt etc. im Umfeld der Schule. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen trägt die Schulsozialarbeit also zu einer Vernetzung bestehender Angebote und Dienste bei.
Schulsozialarbeit trägt insbesondere dazu bei, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Sie ist insbesondere ausgerichtet auf die Mitwirkung bei Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen.
Warum Schulsozialarbeit?
Schulsozialarbeit orientiert sich an den Zielen und Angeboten des Kinder und Jugendhilfegesetzes (KJHG),
- 1 (Recht auf Erziehung),
- 9 (Gleichberechtigung),
- 13 (Jugendsozialarbeit),
- 14 (Jugendschutz)
- sowie den Vorgaben des Schulgesetzes (BASS 21-13 Nr.6).
Was will Schulsozialarbeit?
- Schülerinnen und Schüler sollen Orientierungspunkte und Hilfestellungen für die Alltagsbewältigung erhalten, die ihre Eigeninitiative fördern und ihren Ehrgeiz wecken.
- Eltern und Erziehungsberechtigte sollen mehr Sicherheit in ihrem Erziehungsverhalten gewinnen und bei der Durchführung der ggf. nötigen Veränderungen begleitet werden.
- Lehrerinnen und Lehrer sollen Unterstützung in ihrer pädagogischen Arbeit erfahren und in kollegialer Beratung Themen klären können.
Was macht Schulsozialarbeit?
- Gruppenarbeit mit Klassen oder Kleingruppen zur Entwicklung von Gruppenfähigkeiten Einzelarbeit mit Schülern zur Stabilisierung der Persönlichkeit Eltern- und Familienberatung
- Hilfen beim Übergang in den Beruf für Jugendliche
- Mitorganisation des Ganztagsbereichs, Entwicklung und Leitung von Pausenangeboten
- Mitarbeit und Organisation von Projektwochen und Schulfesten
- Zusammenarbeit und Vernetzung mit Institutionen im Umfeld der Schule
Was gilt für Schulsozialarbeit?
Freiwilligkeit
- Für alle sozialpädagogischen Angebote entscheiden sich die einzelnen Schüler/Schülerinnen, Klassen und Eltern freiwillig.
Vertraulichkeit
- In Beratungsgesprächen gemachte Äußerungen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen oder bei Gefährdungssituationen.
Verbindlichkeit
- Vereinbarungen werden von uns eingehalten. Daher ist bei Absprachen darauf zu achten, dass sie einvernehmlich getroffen und durchgehalten werden (können).
Kontinuität
- Schulsozialarbeit sieht sich in der Verantwortung Begonnenes auch zu Ende zu führen – bis zu einem für beide Seiten akzeptierten Abschluss.