Wichtige Informationen zur Schulpflicht
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Verpflichtung zum Schulbesuch unseres Abschlussjahrganges ab Donnerstag, 23.04.2020, bedingt folgende Vorgehensweise:
Unabhängig von der bereits gestarteten Abfrage unseres Abschlussjahrganges benötigen wir aus formal-rechtlichen Gründen, für den Fall des Fernbleibens Ihres Kindes vom Unterricht, neben der üblichen krankheitsbedingten Entschuldigung, eine schriftliche Erklärung.
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Selbstgesteuertes Lernen – Digital).
Diese Erklärung senden Sie bitte sowohl an sekretariat@sekwa.de als auch an AbschlussCO@sekwa.de.
Vielen Dank für Ihre/eure Mitarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Schiffer
Schulleiter