Kennenlerntag und Elterninformationsabend des künftigen fünften Jahrgangs

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigten,

wir freuen uns auf Ihre Kinder und möchten diese am 25.06.2021 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zum Tag des Kennenlernens in unsere Schule einladen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder um 8.00 Uhr an der Aula unserer Schule sind und um 12.00 Uhr wieder abgeholt werden.

Für die Eltern findet am 23.06.2021 um 19.00 Uhr ein Informationsabend in der Aula der Sekundarschule der Stadt Warstein statt. Hier wird Ihnen das System der Sekundarschule vorgestellt und Sie können Fragen stellen. Außerdem lernen Sie die Klassenlehrer*innen Ihrer Kinder kennen.

Bitte besuchen Sie die Abendveranstaltung höchstens zu zweit. Unter Beachtung der Hygienemaßnahmen ist die Aula für 100 Besucher frei gegeben.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

R. Häckel
Abteilungsleiter 5-7

Einladung zur Zeugnisübergabe im Jahrgang 10 am 18. Juni 2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

das Schulministerium informierte mehrfach, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind.

Die Sekundarschule der Stadt Warstein organisiert deshalb, nach dem Vorbild der letztjährigen feierlichen Zeugnisvergabe, eine Veranstaltung in vier Durchgängen für jeweils eine Abschlussklasse.

Wir möchten Sie auf diesem Wege herzlich zu der Zeugnisübergabe am 18. Juni 2021 in der Aula einladen. Gerne dürfen beide Elternteile bzw. zwei Personen pro Schüler*in an der Zeugnisübergabe teilnehmen.

Zeitplan der Veranstaltung:

KlasseEintreffen auf dem Hof unter Einhaltung der AHA- Regeln und Abholung durch KLBeginn der Zeugnisübergabe- ca. Ende der Zeugnisübergabe
10 a7:45 Uhr8:00 – 8:45 Uhr
10 b9:00 Uhr9:15 – 10:00 Uhr
10 c10:15Uhr10:30 -11:15 Uhr
10d11:3011.45- 12:30 Uhr
  

Ich freue mich auf eine schöne Veranstaltung!

Mit freundlichen Grüßen

S. Krampe
Abteilungsleiterin 8-10

Das Ende des Prüfungsmarathons: ZP-10-Café schließt vorerst seine Pforten!

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

am heutigen Donnerstag findet der Prüfungsmarathon unseres Abschlussjahrganges ein wohlverdientes Ende.

Die Zentralen Prüfungen im Fach Mathematik bildet den Abschluss der der schriftlichen ZP 2021 an der Sekundarschule der Stadt Warstein.

Das diesjährige Prüfungsprozedere wurde durch Frau Krampe vorbildlich und verantwortungsbewusst organisiert.

Ihr bemerkenswertes Engagement garantierte den reibunglosen Ablauf der Prüfungen.

Ein weiterer Dank gilt den Organisatoren des äußerst beliebten ZP-10-Cafés. Namentlich sind hier Frau Clemens, Frau Hollmann und Herr Häckel zu erwähnen.

Sie verhalfen, getreu unseres Leitspruches „Hier zählt der Mensch!„, einer formellen Prüfung zu einer schülerorientierten und freundlichen Atmosphäre.

Schließlich gilt es alle Aschlussschüler*innen für deren Disziplin, deren Kompetenz und deren Toleranz zu loben! Eine Prüfung unter Pandemiebedingungen ist keine Alltäglichkeit!

Einen schönen Tag wünscht Ihnen/euch allen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Organisationsstruktur des Schulbetriebes ab Montag, 31.05.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

es folgt eine tabellarische Organisationsstruktur des Schulbetriebes an der Sekundarschule der Stadt Warstein ab Montag, 31.05.2021:

Wechselunterricht in der Übergangs-phase     Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung.  
Präsenzunterricht in KlassenstärkeAb Montag, 31. Mai 2021 kehrt die Sekundarschule der Stadt Warstein zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. An zwei Wochentagen (Montag, Mittwoch) unterziehen sich alle Schüler*innensowie alle an der Schule Beschäftigten einem Antigen-Schnelltest. Es wird weiterhin auf eine äußere Fachleistungsdifferenzierung in den entsprechenden Schulfächern verzichtet. Eine Ausnahme bilden die Kurse des Wahlpflichtbereiches. 
Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem PräsenzbetriebDa die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr.  Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht teil. Entfallender Nachmittagsunterricht wird an der Sekundarschule der Stadt Warstein selbstverständlich durch ein pädagogisches Betreuungsangebot ausgeglichen. 
SportunterrichtSportunterricht kann an der Sekundarschule der Stadt Warstein bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben ab Montag 31.05.2021 wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.
Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
Berufliche Orientierung gemäß KAoAIm Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse“ und „KAoA-kompakt“ sowie die „Berufseinstiegsbegleitung“.  Weitere trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz durchgeführt werden, wenn zusätzlich die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist. Im Übrigen gelten die zu den einzelnen Standardelementen innerhalb des Bildungsportals veröffentlichten Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten. 
MensabetriebDer Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich. Möglich sind auch Angebote der Zwischen- und Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, wenn die aktuell gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden. Die einzelnen Maßnahmen werden schulspezifisch für die Sekundarschule der Stadt Warstein durch den Schulträger jeweils in Rücksprache mit Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt erörtert. Die Ergebnisse dieser Erörterung werden den Eltern- und Erziehungsberechtigten zeitnah mitgeteilt.  
Planung der AbschlussfeierDas Schulministerium informierte mehrfach, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Die Sekundarschule der Stadt Warstein organisiert, nach dem Vorbild der letzjährigen feierlichen Zeugnisvergabe, eine Veranstaltung in vier Durchgängen für jeweils eine Abschlussklasse. Diese Veranstaltungen werden am 18.06.2021 durchgeführt. Einen detaillierten Zeitplan erhalten die Abschlussschüler*innen und deren Eltern und Erziehungsberechtigten zeitnah.   

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

es folgen die offiziellen Informationen des Schulministeriums.

Die daraus resultierenden Konsequenzen für den Schulbetrieb an der Sekundarschule der Stadt Warstein werden in einem detaillierten Struktur-und Maßnahmenplan zusammengefasst.

Diesen erhalten Sie/erhaltet ihr am morgigen Tage.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

SchulMail:
Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf der Grundlage der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung findet derzeit der Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ganz überwiegend im Wechselunterricht, in einer geringeren Zahl von Fällen wegen hoher Inzidenzwerte noch im reinen Distanzunterricht statt. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind Abschlussklassen und ein Teil der Förderschulen.

Nordrhein-Westfalen hat mit diesem Unterrichtskonzept auf dem Höhepunkt der dritten Welle der Pandemie einer nachhaltigen Infektionsprävention den Vorrang gegeben. Inzwischen weist mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte eine stabile Inzidenz von unter 100 auf. Hinzu kommt, dass in Nordrhein-Westfalen schon in der 12. Kalenderwoche das erste Mal in den Schulen getestet wurde; seit dem Ende der Osterferien erfolgen stabil zwei pflichtige Tests pro Woche. In den Grund- und Förderschulen steht zudem seit dem 10. Mai 2021 mit dem Lolli-Test ein sehr sensitives und altersgerechtes Testverfahren zur Verfügung.

Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht

Auch aus diesen Gründen kehren ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. Für die Unterrichtstage nach Pfingsten, also vom 26. bis 28. Mai 2021, gelten noch die bisherigen Regelungen der Coronabetreuungsverordnung fort.

Bereits jetzt stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nahezu täglich durch Allgemeinverfügung den Kreis der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften (Kreise und kreisfreie Städte) ausdrücklich fest, so dass keine neuen, zusätzlichen Verfahrensregeln implementiert werden müssen. Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:

  • An fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes;
  • danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag;
  • die aktuelle, vor allem auch schulorganisatorisch motivierte Regelung des § 1 Absatz 14 Coronabetreuungsverordnung, wonach Übergänge nur zum Wochenbeginn möglich sind, wird nicht länger benötigt, da die betroffenen Schulen sich bereits in einem eingeschränkten Präsenzbetrieb befinden.

Zur Erinnerung: Unverzichtbare schriftliche Leistungsnachweise können schon derzeit von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen und Jahrgangsstufen in der Schule selbst abgelegt werden.

Mit den dargestellten Regeln wenden wir in Nordrhein-Westfalen die bundeseinheitlichen Vorgaben der sog. „Notbremse“ (§ 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz) an. Diese Regeln gewährleisten durch die Bindung an Inzidenzwerte und mehrtägige Übergangsfristen die notwendige Planungssicherheit. Wir sind voller Zuversicht, dass die deutlich gesunkenen Infektionszahlen, der erhebliche Impffortschritt, die Beibehaltung der zweimal pro Woche stattfindenden verpflichtenden Tests in den Schulen sowie die Beachtung der Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen diese Planungssicherheit für fünf Wochen Präsenzunterricht bis zum Beginn der Schulferien Anfang Juli ermöglichen werden. Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang bitten, sich anhand der im Internet verfügbaren Informationen des MAGS oder auch der örtlichen Gesundheitsbehörden auf dem Laufenden zu halten.

Hinweise zu den aktuellen Hygienevorgaben für den Schulbetrieb finden Sie unter folgendem Link:
https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten/impfungen-infektionsschutz-hygiene-masken

Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke

Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien
Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest oder in Grundschulen, Förderschulen und einem Teil der Schulen mit Primarstufe einem Lolli-Test unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Aufteilung in E- und G-Kurse – so wie es mit der SchulMail vom April 2021 bereits für den Wechselunterricht ermöglicht wurde.

Mir ist bewusst, dass der Übergang vom Wechselunterricht in einen durchgängigen Präsenzunterricht die Schulen vor unterschiedlich große Herausforderungen stellt. Insbesondere in den weiterführenden Schulen, in denen in den kommenden Wochen bis zu den Sommerferien vielfach noch schriftliche sowie mündliche Prüfungen erfolgen, die unter konsequenten Hygiene-Auflagen stehen und die einen hohen Personaleinsatz erfordern, ist es daher an einzelnen Tagen mit Prüfungsgeschehen vertretbar, dass für bestimmte Klassen und Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang erteilt wird. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die Schulleitungen gegenüber den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern transparent darlegen, welche Einschränkungen im Hinblick auf den Präsenzunterricht anstehen könnten. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass derzeit grundsätzlich noch befristete Verträge geschlossen werden können, um die personelle Präsenz in den Schulen zu erhöhen; vor Eintritt in entsprechende Planungen sollte die jeweils zuständige Bezirksregierung kontaktiert werden.

Auswirkungen auf die Testverfahren

Grundsätzlich hat die Umstellung vom Wechsel- auf einen vollständigen Präsenzunterricht keine Auswirkungen auf die in den Schulen eingesetzten Testverfahren und die Anzahl der benötigten Tests.

Für die Grundschulen, Förderschulen und Schulen mit Primarstufe, die am Lolli-Testverfahren beteiligt sind, werden sich voraussichtlich nur kleine Änderungen ergeben. Im Interesse einer gleichmäßigen Auslastung der Labore und mit dem Ziel, die Anpassungen so gering wie möglich zu halten, wird es zumindest bis auf Weiteres bei den vier Pool-Testtagen Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag bleiben, wobei an jedem Tag die Hälfte der in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler am Pool-Test teilnehmen. Das hätte in einer Grundschule zur
Folge, dass beispielsweise montags und mittwochs die Schülerinnen und Schüler der Schuleingangsphase, dienstags und donnerstags die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 und 4 am Pooltest teilnehmen. Zu den möglichen Anpassungen beim Lolli-Testverfahren werden wir den betroffenen Schulen kurzfristig gesonderte Informationen zukommen lassen, u.a. auch zur ggf. geänderten Poolbildung.

Durchgängiger Präsenzbetrieb und Prüfungen in Berufskollegs

Für den durchgängigen Präsenzbetrieb, Prüfungen und Nachprüfungen an Berufskollegs gelten folgende Regelungen:

Grundsätzlich wird wieder in allen Jahrgangstufen und Bildungsgängen Unterricht in Präsenz unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften der Coronabetreuungsverordnung aufgenommen.

Bei besonderen organisatorischen Gegebenheiten und pädagogischen Bedarfslagen kann die Schulleitung auf der Grundlage eines Erlasses abweichende Einzelfallregelungen treffen. Diese sind der
Bezirksregierung anzuzeigen.

Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems der Berufsausbildung ist drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden. Der Unterricht ist ab diesem Zeitpunkt als Distanzunterricht
weiterzuführen. Sofern zur Leistungsbewertung noch schriftliche Arbeiten erforderlich sind, können diese in Präsenz unter strikter Einhaltung des Infektionsschutzes stattfinden. Für alle anderen
Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden. Diese Regelungen gelten auch für mündliche und praktische Prüfungen.

Die Zuständigkeit für die Durchführung der Berufsabschlussprüfungen liegt bei den zuständigen Stellen. Gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 5 Coronabetreuungsverordnung können die Räume der Berufskollegs für Berufsabschlussprüfungen genutzt werden. Durch die Vorgaben ist es auch für die anstehenden Abschlussprüfungen erforderlich, dass für getestete und nicht getestete Auszubildende unterschiedliche Räume vorgehalten werden. Schulleitungen sind gehalten, in Abstimmung mit ihrem Schulträger an den Prüfungstagen der Berufsabschlussprüfungen die räumlichen Kapazitäten durch verstärkte Nutzung von Distanzunterricht bereitzustellen. Die Prüfungsaufsicht und Prüfungsdurchführung sind grundsätzlich von den zuständigen Stellen sicherzustellen. Hier werden auch Lehrkräfte im Rahmen ihres Ehrenamtes tätig.

Wiederaufnahme der Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei einem vollständigen Präsenzbetrieb

Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können gemäß Coronabetreuungsverordnung ab dem 31. Mai 2021 im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist. Von der regelmäßigen Teilnahme an den Angeboten soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden.

Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte konkret ausgestaltet. Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich. Falls Abweichungen vom regulären zeitlichen Umfang der Angebote erforderlich sind, z.B. aufgrund der standortbezogenen personellen und räumlichen Situation vor Ort, wird die Umsetzung von Schulleitung und OGS-Leitung unter Einbeziehung des Schulträgers gestaltet. Grundsätzlich ist soweit wie möglich ein regulärer Angebotsumfang anzustreben. Die für diese Aufgabe zur Verfügung gestellten Stellenzuschläge sind entsprechend einzusetzen.

Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten ist, wie auch im Unterricht, zu dokumentieren, um bei Bedarf Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist wieder möglich.

Für Räume und Kontaktflächen gelten die Hygienebestimmungen, die im Rahmen der standortbezogenen Hygienekonzepte festgelegt sind. Eine Desinfektion von Spielzeugen, die gemeinsam genutzt werden, ist nicht erforderlich.

Die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Maske besteht fort; die Coronabetreuungsverordnung lässt in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 auch das Tragen einer Alltagsmaske zu.

Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich. Möglich sind auch Angebote der Zwischen- und Mittagsverpflegung durch Dienstleister, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten, wenn die aktuell gültigen Vorgaben gemäß Infektionsschutz und Hygienevorschriften eingehalten werden. Die einzelnen Maßnahmen sind durch den Schulträger jeweils in Rücksprache mit Schulleitung und dem örtlichen Gesundheitsamt abzuklären.

Wegfall der pädagogischen Betreuung bei durchgängigem Präsenzbetrieb

Da die Rückkehr zum angepassten Präsenzbetrieb eine vollständige Beschulung aller Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen ermöglicht, gibt es dort keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr. Die Schülerinnen und Schüler nehmen wieder regulär am Präsenzunterricht einschließlich der – möglicherweise eingeschränkten – Ganztags- und Betreuungsangebote teil.

Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht)

Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.

Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.

Der Schwimmunterricht soll stattfinden. Besondere Berücksichtigung müssen die Ausbildung von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern sowie prüfungsrelevante Schwimmkurse finden.

Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.

Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.

Alle Regelungen zum Sportunterricht in der aktualisierten Fassung sind unter www.schulsport-nrw.de abrufbar.

Berufliche Orientierung gemäß KAoA

Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorgaben die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse“ und „KAoA-kompakt“ sowie die „Berufseinstiegsbegleitung“. Weitere trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz durchgeführt werden, wenn zusätzlich die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist. Im Übrigen gelten die zu den einzelnen Standardelementen innerhalb des Bildungsportals veröffentlichten Regelungen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Planung von Abschlussfeiern

Bereits in der letzten SchulMail hatte ich darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar.

Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festlegen können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzunterricht bei Inzidenzen von unter 100 werden noch einmal organisatorische Anpassungen des Schulbetriebs notwendig. Dabei verkenne ich nicht, dass die Rückkehr zu einem durchgängigen Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen bei dem einen oder der anderen auch Besorgnis oder Kritik auslösen kann. Die Chance jedoch, unsere Schulen für die „Zielgerade“ des Schuljahres vor allem in Interesse der Schülerinnen und Schüler wieder öffnen zu können, kann und muss unter den gegebenen Umständen verantwortbar und gemeinsam genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter“

Erste Zentrale Prüfung im Fach Deutsch

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

ein weiterer Schritt in Richtung eines erfolgreichen Schulabschlusses konnte am heutigen Tage mit der Durchführung

der ersten Zentralen Prüfung im Fache Deutsch vollzogen werden.

An dieser Stelle gilt es einen besonderen Dank auszuprechen.

Unsere Schüler*innen zeigten sich zum wiederholten Male motiviert, konzentriert und verantwortungsbewusst.

Eine Abschlussprüfung unter pandemischen Bedingungen stellt eine zusätzliche Hürde dar, welche unsere Schüler*innen

offenkundig routiniert und profesionell zu meistern im Stande sind.

Wir sind sehr stolz auf euch!

In Namen des gesamten teams der Sekundarschule der Stadt Warstein

Marcus Schiffer
Schulleiter

Kurzinformationen der Schulleitung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

in Anbetracht des nahenden „Brückentages“ möchte ich mich mit einigen Kurzinfomationen an Sie/euch richten:

  1. Die Schüler*innen unserer Schule agieren routiniert innerhalb des praktizierten Wechselmodells.
  2. Die Hygiene- und Verhaltensregeln wurden bereits verinnerlicht und erfreulich konsequent umgesetzt.
  3. Die Vorbereitung der Zentralen Prüfungen unseres Abschlussjahrganges erreichen die finale Phase.
  4. Die Prüfungstage sind organisiert. Die Organisationsstruktur konnte bereits zielführend kommuniziert werden.
  5. Die feierliche Zeugnisvergabe für unsere Abschlussschüler*innen ist auf Freitag, 18.06.2021 terminiert.
  6. Die Zeugnisvergabe wird, unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben und Einschränkungen, entsprechend des letzjährigen Verfahrens organisiert. Einen detaillierten Ablaufplan erhalten Sie/ihr selbstverständlich zeitnah.

Einen sonnigen „Brückentag“ und ein schönes Wochenende wünscht

Marcus Schiffer
Schulleiter

Wichtige Informationen für unseren Abschlussjahrgang

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

für die ZP-10 unseres Abschlussjahrganges ergibt sich folgende Organisationsstruktur:

Organisationsstruktur der ZP-10 an der Sekundarschule der Stadt Warstein

Eintreffen der Prüflinge auf dem Schulhof 19.05.2021, 08.15 Uhr (Schulhof)
20.05.2021, 08.30 Uhr (Schulhof)
27.05.2021, 08.15 Uhr (Schulhof)  
Durchführung/Beaufsichtigung der Corona-Selbsttests durch Kolleg*innen.19.05.2021, 08.30 Uhr (Prüfungsräume)
27.05.2021, 08.30 Uhr (Prüfungsräume)
Prüfungszeitraum19.05.2021, Deutsch, 11.25 Uhr (G-Kurs)
19.05.2021, Deutsch, 11.50 Uhr (E-Kurs)  
20.05.2021, Englisch, 10.40 Uhr (G-Kurs)
20.05.2021, Englisch, 11.20 Uhr (E-Kurs)  
27.05.2021, Mathematik, 10.40 Uhr (G-Kurs)
27.05.2021, Mathematik, 11.10 Uhr (E-Kurs)  

Folgende Regelung gilt für Mittwoch, 19.05.2021 und Donnerstag, 20.05.2021:

1. Die Prüfungstage beginnen für unsere Abschlussschüler*innen , an den besonders ausgewiesenen Tagen, mit der Corona-Selbsttestung.

2. Für die Schüler*innen der Gruppe A (Präsenzunterricht) endet der Prüfungstag, mit dem Ende des regulären Unterrichtes, um 12.45 Uhr. 

3. Für die Schüler*innen der Gruppe B  (Distanzunterricht) endet der Prüfungstag mit dem offiziellen Prüfungsende des jeweiligen Prüfungsfaches.

Folgende Regelung gilt für Donnerstag, 27.05.2021:

1. Die Prüfungstage beginnen für unsere Abschlussschüler*innen , an den besonders ausgewiesenen Tagen, mit der Corona-Selbsttestung.

2. Für die Schüler*innen der Gruppe B (Präsenzunterricht) endet der Prüfungstag, mit dem Ende des regulären Unterrichtes, um 12.45 Uhr. 

3. Für die Schüler*innen der Gruppe A (Distanzunterricht) endet der Prüfungstag mit dem offiziellen Prüfungsende des jeweiligen Prüfungsfaches.

Im Anschluss an die Prüfungstage der ZP-10 findet weiterhin Wechselunterricht nach Stundenplan statt! Dieser Unterricht endet für unseren Abschlussjahrgang am Tag der Entlassfeier. Die Entlassfeier findet am Freitag, 18.06.2021 statt!

Ich wünsche allen Schüler*innen einen bemerkenswert guten Prüfungsverlauf!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Digitales Unterstützungsangebot für SuS

Liebe Schüler*innen,

wir freuen uns, das digitale Unterstützungsangebot für Schüler*innen an der Sekundarschule der Stadt Warstein erweitern zu können. Alle Angebote und auch die Anmeldeformalitäten erhaltet ihr über eure Klassenlehrer*innen.

Viel Erfolg wünscht

A. Angele
Didaktische Leiterin

Einschränkungen im Schulbetrieb

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen, 

eine Vielzahl von Impfterminen kann in dieser Woche zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Kolleg*innen führen. 

Die Impftermine sind uns unmittelbar und unwiderruflich zur Verfügung gestellt worden. 

Wir sind bemüht, eine Beeinträchtigung des Schulbetriebes, einschließlich des Elternsprechtages, zu vermeiden. 
Gänzlich ausschließen können wir ein gewisses Maß an Einschränkung jedoch nicht! 

Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis! 

Mit besten Grüßen  

Marcus Schiffer 
Schulleiter