Distanzunterricht für die Jahrgänge 5-9, Präsenzunterricht für den Abschlussjahrgang
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
in der Woche vom 12.-16.04.2021 wird der Schulbetrieb an der Sekundarschule der Stadt Warstein folgendermaßen organisiert:
- Die Jahrgänge 5-9 erhalten Distanzunterricht. Die Schüler*innen des 5. und 6. Jahrganges erhalten traditionell ein pädagogisches Betreuungsangebot.
a.) Die individualisierte Terminierung von Videokonferenzen wird durch die Fachlehrer*innen per IServ kommuniziert.
b.) Die Klassenlehrer*innenteams koordinieren die reibungslose Organisation unterstützend.
c.) Die Lerninhalte der Fächergruppe I (Mathematik, Englisch, Deutsch) genießen in dieser Kalenderwoche bezüglich der Durchführung von Videokonferenzen absolute Priorität.
- Die Schüler*innen unseres Abschlussjahrganges erhalten, innerhalb der bereits festgelegten Teilgruppen, in der Kernunterrichtszeit von 07:30-12:45 Uhr stundenplankonformen Präsenzunterricht.
„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.„
a.) Am Montag, 12.04.2021, führen die Schüler*innen um 07:30 Uhr einen ersten Selbsttest durch. Am Mittwoch, 14.04.2021, erfolgt der zweite Selbsttest.
b.) Die Schüler*innen des Abschlussjahrganges erhalten innerhalb ihres Distanzunterrichtes Arbeitsmaterialien und Aufgaben in bewährter Manier per IServ.
Wir freuen uns auf eine Rückkehr der Schüler*innen am Montag.
Ich wünsche Ihnen/euch ein erholsames Wochenende.
Marcus Schiffer
Schulleiter
Aktuelle Schulmail
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
es folgt die aktuelle Schulmail:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser SchulMail möchte ich Sie über den Schulbetrieb ab der kommenden Woche informieren.
Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien
Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen
Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 11.02.2021 fort.
Schützen, Impfen und Testen
Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.
Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Vor allem die Grundschulen und die Primarstufen der Förderschulen können die kommende Woche des Distanzunterrichtes dazu nutzen, die verpflichtenden Selbsttestungen in den Schulen vor allem organisatorisch vorzubereiten. Die ausreichende Belieferung aller Schulen mit der notwendigen Menge an Selbsttests soll nach Auskunft des hierzu beauftragten Logistikunternehmens voraussichtlich bis Ende dieser Woche erfolgen. Wir können jedoch leider nicht ausschließen, dass hierbei aufgrund uns heute erneut mitgeteilter Logistikprobleme Verzögerungen und Probleme bei der Lieferung und Übergabe entstehen.
Distanzunterricht
Zu den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Distanzunterricht verweise ich Sie auf die bekannte Verordnung zum Distanzunterricht: Und ich möchte Sie hierzu nochmals auf die Ihnen in vorherigen SchulMails bereits übermittelten Anregungen und Hinweise zu den umfangreichen Unterstützungsmaterialien des Ministeriums für Schule und Bildung für einen erfolgreichen Distanzunterricht hinweisen.
Pädagogische Betreuung
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.
Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung mit den Trägern entschieden.
Ein Formular zur Anmeldung ist als Anlage beigefügt.
Abiturprüfungen in allgemeinbildenden Schulen
Die Abiturprüfungen beginnen wie vorgesehen am 23. April. Nach dem Erlass vom 7. Dezember 2020 soll sich der Unterricht für Abiturientinnen und Abiturienten in den neun Unterrichtstagen zwischen dem Ende der Osterferien und dem Beginn der Prüfungen auf die Abiturprüfungsfächer konzentrieren.
Dies führt zu unterschiedlichen Anwesenheiten in den verschiedenen Kursen. Angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens können Schulen entscheiden, angehende Abiturientinnen und Abiturienten auf Wunsch und nach Beratung durch die Schule vom Präsenzunterricht freizustellen – ohne dass hieraus ein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht entsteht. Gleichwohl gibt es auch in diesem Zeitraum beispielsweise für die Zulassung zum Abitur oder auch die Rückgabe von Klausuren verpflichtende Anwesenheitstermine für die Schülerinnen und Schüler.
Schulbetrieb nach den Osterferien und Prüfungen in Berufskollegs
In der SchulMail vom 5. März 2021 habe ich Sie über die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts und die dabei erforderlichen Prioritäten bis voraussichtlich zum Schuljahresende informiert.
Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen gilt jedoch ab dem 12. April 2021 für die erste Schulwoche, dass für grundsätzlich alle Bildungsgänge am Berufskolleg mit Ausnahme der Abschlussklassen der Unterricht in Präsenz ausgesetzt und als Distanzunterricht erteilt wird. Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der DistanzunterrichtVO.
Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen des Berufskollegs können im erforderlichen Umfang im Präsenzunterricht beschult werden.
Bei den nachfolgend aufgeführten Abschlussklassen der Berufskollegs sind – sofern die Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht genutzt wird – hinsichtlich eines möglichst großen Umfanges an Präsenzunterricht mit Blick auf die frühestens anstehenden Prüfungen folgende Prioritäten zu setzen:
- Klassen der Jahrgangsstufe 13 des Beruflichen Gymnasiums.
- Abschlussklassen vollzeit- und teilzeitschulischer Bildungsgänge sowie der Fachklassen des dualen Systems, die ihre dezentralen oder zentralen Abschlussprüfungen bzw. Teile ihrer Berufsabschlussprüfungen vor den zuständigen Stellen (Kammern) ab Mai 2021 ablegen.
- Abschlussklassen voll- und teilzeitschulischer Bildungsgänge ohne Abschlussprüfungen sowie die Klassen 12 des Beruflichen Gymnasiums, die mit Blick auf die Leistungsfeststellungen innerhalb der Qualifikationsphase ebenfalls als Abschlussklassen gelten.
Hierbei ist der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems drei Wochen vor dem Prüfungstermin zu beenden und in Distanzform weiterzuführen. Für alle anderen Abschlussklassen mit zentralen oder dezentralen Prüfungen kann von dieser Regelung ebenfalls Gebrauch gemacht werden.
Bei Nutzung von Blended Learning-/Hybridunterricht (wechselweise ein Teil der Klasse in Präsenz, ein Teil in Distanz) oder rhythmisiertem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht, der z. B. in wöchentlichem Wechsel für die ganze Klasse erfolgt, wird auf nachfolgende Aspekte hingewiesen:
• gemäß organisatorischem und pädagogischem Plan sollen insbesondere für die Fachklassen des dualen Systems und die Fachschulbildungsgänge synchrone (zeitgleiche) Organisationsmodelle der Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht gemäß Stundenplan unter Einhaltung der jeweiligen Stundentafel stattfinden;
• die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht erstreckt sich auch auf den Distanzunterricht;
• sofern Unterrichtstage und -zeiten verlegt werden, sind z.B. die Ausbildungsbetriebe und sozialpädagogischen Einrichtungen gemäß § 7 der DistanzunterrichtVO zu informieren;
• die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg gibt rechtliche, organisatorische und didaktisch-methodische Hinweise für bildungsgangspezifische Konzepte zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, die genutzt werden sollen.
Weitere Informationen
Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass die Landesregierung aufgrund des unsicher einzuschätzenden und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens nach der ersten Osterferienwoche und dem Osterfest zunächst eine Woche des Unterrichts weitgehend in Distanz für geboten erachtet. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr.
Über den weiteren Schulbetrieb ab dem 19. April 2021 werde ich Sie selbstverständlich schnellstmöglich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter“
Detaillierte Informationen zum Schulbetrieb an der Sekundarschule der Stadt Warstein erhalten Sie umgehend über die bewährten Kommunikationskanäle.
Mit besten Grüßen
Marcus Schiffer
Schulleiter
Osterwünsche
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
wie Sie der aktuellen Schulmail entnehmen konnten, wird sich der Wechselunterricht an der Sekundarschule der Stadt Warstein nach den Ferien fortsetzen.
Wir organisieren auch zukünftig freiwillige Selbsttestungen, um den präventiven Möglichkeiten zur Umsetzung eines erfolgsversprechenden Hygienekonzeptes gerecht werden zu können.
Die Klassenlehrer*innen werden Ihre Kinder, in bester Tradition, zeitnah über die notwendigen Regularien in Kenntnis setzen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein harmonisches Osterfest und eine entspannte und gesunde Zeit!
Es grüßt Sie/euch, im Namen des gesamten Teams der Sekundarschule der Stadt Warstein
Marcus Schiffer
Schulleiter
Aktuelle Schulmail
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
es folgt die aktuelle ministerielle Schulmail:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die zurückliegenden Wochen waren für die Schulen im Land erneut in besonderer Weise herausfordernd. Und ich darf mich zunächst bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie alle mit dazu beigetragen haben, dass der Schulbetrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen den Schülerinnen und Schülern zumeist im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht ein Stück ihres gewohnten Alltags zurückgegeben hat.
Im Nachgang zu der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 möchte ich Ihnen auf diesem Wege einige grundlegende Informationen zur Planung für den weiteren Schulbetrieb nach den Osterferien zukommen lassen. Unser Anliegen ist es hierbei, Ihnen trotz des weiter dynamischen Infektionsgeschehens ein größtmögliches Maß an Planungssicherheit für die ersten Schulwochen nach den Osterferien zu ermöglichen. Folgende Punkte sind dabei von grundlegender Bedeutung:
Schulbetrieb
Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden (siehe die in der SchulMail vom 5. März 2021 übermittelten Vorgaben und Regelungen). Über etwaige Sondermaßnahmen einzelner kreisfreier Städte und Kreise wird bei entsprechender Antragstellung im gegebenen Verfahren entschieden und informiert. Die entsprechenden aktuellen Allgemeinverfügungen der kreisfreien Städte Hagen und Wuppertal sowie der Kreise Düren, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis und Siegen-Wittgenstein sind hinsichtlich aller schulbezogenen Regelungen zeitlich bis zum Beginn der Osterferien befristet.
Die Landesregierung wird hierzu das Infektionsgeschehen weiterhin intensiv beobachten, ebenso könnten weitere Beschlussfassungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die für den 12. April 2021 zu erwarten sind, dann Berücksichtigung finden. Zudem werden wir noch in den Osterferien Gespräche mit den zahlreichen am Schulleben beteiligten Verbänden – mit Vertreterinnen und Vertretern der Lehrerverbände, der Schulleitungsvereinigungen, der Elternverbände, der Schulpsychologie, der Kommunalen Spitzenverbände, der Schulen in freier Trägerschaft und der LandesschülerInnenvertretung sowie der Schulaufsicht – führen. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden dann ebenso für den weiteren Schulbetrieb Berücksichtigung finden.
Abiturvorbereitungen
Wie im Erlass vom 7. Dezember 2020 angekündigt, beginnt am ersten Tag nach den Osterferien für die Abiturientinnen und Abiturienten der Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs die gezielte Abiturvorbereitung in den Abiturprüfungsfächern. Der Unterricht in den übrigen Fächern entfällt für diese Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden.
Testungen Lehrerinnen und Lehrer
Das bisherige Testangebot für alle Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen in Form von zwei Schnelltests bei niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten wird unmittelbar nach den Osterferien durch die Bereitstellung von zwei Selbsttests pro Woche abgelöst. Die Selbsttests werden zusammen mit den Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler an die Schulen geliefert.
Testungen Schülerinnen und Schüler
Mit dem Versand von 1,8 Millionen Selbsttests an alle weiterführenden Schulen wurde in der vergangenen Woche das Angebot gemacht, dass alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulen noch vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Damit erfolgte der Einstieg in eine Teststrategie, die nach den Osterferien ausgebaut werden soll. Weitere 1,5 Millionen Selbsttests werden den Schulen in diesen Tagen und bis zum Ende dieser Woche zugesandt. Bitte lagern Sie diese Selbsttests in geeigneter Weise für weitere Testangebote in der Woche direkt nach den Osterferien ein. Das Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu erweitern. Zudem ist die Landesregierung bestrebt, den Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) schnellstmöglich ein alters- und kindgerechtes Testangebot machen zu können. Hierbei ist die Verfügbarkeit passgenauer Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Weitere Informationen
Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die uns rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden Ihnen frühestmöglich übermittelt. Dies betrifft vor allem weitergehende und präzisierende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zusätzliche Informationen zur Ausweitung der Testungen in den nordrhein-westfälischen Schulen.
Ich wünsche Ihnen trotz der sich gegenwärtig stellenden Herausforderungen erholsame Osterferien und ein schönes Osterfest. Die Zeit danach wird für uns alle ganz sicher weiterhin herausfordernd und anstrengend bleiben. Für Ihre bisherige Unterstützung und für Ihren besonderen Einsatz in der nun schon über ein Jahr andauernden Pandemie danke ich Ihnen sehr.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter“
Weitere Details erhalten Sie zeitnah über die bekannten Kommunikationskanäle!
Mit besten Grüßen
Marcus Schiffer
Schulleiter
Erste freiwillige Selbsttestung an der SekWa
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die erste freiwillige Selbsttestung an der Sekundarschule der Stadt Warstein konnte am heutigen Tage vorbildlich durchgeführt werden.
Ein besonderes Lob gilt unseren disziplinierten Schüler*innen, unseren kooperativen Eltern und Erziehungsberechtigten sowie dem gesamten Team unserer Schule.
Erfreulicherweise dokumentierten die Testergebnisse keine Infektion mit dem COVID19-Virus.
Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Tag!
Mit besten Grüßen
Marcus Schiffer
Schulleiter
Update: Elterninformation zur ersten Selbsttestung unserer Schüler*innen im Präsenzunterricht
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
die erste „Selbsttestung auf eine COVID19-Infektion“ an der Sekundarschule der Stadt Warstein erfolgt am Mittwoch, 24.03.2021 in der ersten Unterrichtsstunde (07:30 – 08:15 Uhr).
Organisationsstruktur:
- Präsentation des „Informationsvideos zur Selbsttestung„
- Durchführung der Selbsttestung im Klassen-/Kursraum durch die Schüler*innen.
- Analyse der Testresultate
- Positivtestung:
a.) Das Sekretariat wird umgehend per Mobiltelefon durch die aufsichtsführende Lehrperson informiert.
b.) Die positiv getesteten Schüler*innen verbleiben in den Differenzierungsräumen (Jhrg. 5/6), im Musikraum 2.02 (Jhrg. 7/8) und im Physikraum 315 (Jhrg. 9/10). - Negativtestung:
Der Unterrichtsbetrieb wird fortgesetzt.
Im Falle einer Positivtestung sind wir zwingend auf Ihre Unterstützung angewiesen:
- Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten der positiv getesteten Schüler*innen werden umgehend durch das Sekretariat informiert.
- Die positiv getesteten Schülerinnen müssen schnellstmöglich abgeholt und einem Arzt/ einer Ärztin vorgestellt werden, um das Testergebnis zu bestätigen oder zu revidieren!
- Bitte integrieren Sie die Möglichkeit zur Abholung Ihres Kindes in die perönliche Tagesorganisation!
Der Link des „Informationsvideos zur Selbsttestung“ lautet:
Der zweite Teil des Selbsttestungsverfahren für unsere Schüler*innen im Distanzunterricht erfolgt im Anschluss an die Osterferien.
Ich wünsche uns allen einen reibunglosen Verfahrensverlauf!
Mit besten Grüßen
Marcus Schiffer
Schulleiter
Freiwillige Testungen an der SekWa
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
am heutigen Tage erreichten uns die Testkits zur freiwilligen Testung auf die Infektion unserer Schüler*innen mit dem COVID-19-Virus.
Die komplexe Organisation der Testungen befindet sich in der finalen Phase. Hier sind wir auf Ihre Erlaubnis angewiesen.
Auf der Homepage steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, sollten Sie einen Widerspruch gegen diese Testung einlegen wollen.
Am Dienstag, 23.03.2021, sollten Ihre Widersprüche bei uns eingegangen sein, um eine zeitnahe Testung zu ermöglichen.
Eine detaillierte Organisationsstruktur kommunizieren wir zu entsprechender Zeit.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Mit besten Grüßen
Marcus Schiffer
Schulleiter
Freiwillige Durchführung von COVID-19-Selbsttests an Schulen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
einer offiziellen Ankündigung folgend, kann Ihr Kind in den kommenden Wochen – auch nach den Osterferien – freiwillig an COVID-19-Selbsttests in der Schule teilnehmen. Bisher haben die Schulen in NRW noch keine Tests erhalten.
Sollten Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte nicht wünschen, dass Ihr Kind einen Selbsttest vornimmt, so können Sie dies mit der Abgabe eines Formulars gegenüber der Schule erklären (Widerspruchserklärung) . Das notwendige Formular zur Widerspruchserklärung finden Sie hier:
Download-Link (Widerspruchserklärung)
Ihrem Kind wird in diesem Fall kein Selbsttest durch die Schule ausgehändigt; es nimmt nicht an den Testungen teil.
Bitte beachten Sie: Die Schule kann Ihre Erklärung nur berücksichtigen, wenn sie der Schule auch rechtzeitig vorliegt!
Mit besten Grüßen
Marcus Schiffer
Schulleiter