Langfristige Organisation des Schulbetriebes bis zum 15.02.2021 (Update)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

zur Vereinfachung Ihrer persönlichen und familiären Alltags-und Arbeitsorganisation, bitte ich Sie folgendes zu beachten:

  1. Der Distanzunterricht wird bis zum 12.02.2021 durchgeführt.
  2. In Absprache mit den Schulen des Stadtgebietes verzichtet die Sekundarschule der Stadt Warstein zur Realisierung der kontinuierlichen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes auf den sogenannten „beweglichen Ferientag“ am Montag, 15.02.2021.
  3. Am Donnerstag, 11.02.2021 und Freitag, 12.02.2021, führt die Sekundarschule der Stadt Warstein vorbereitende Organisationstage durch. An diesen Tagen können leider keine zusätzlichen Videokonferenzen und Lernaufgaben angeboten werden.
  4. Das Notbetreuungs- bzw. das Zusatzlernangebot gilt selbstverständlich weiterhin bis zum 12.02.2021.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Umfrageergebnisse der ersten Schüler*innenumfrage 2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

ich darf Ihnen/euch die Ergebnisse der ersten Schüler*innenumfrage 2021 präsentieren. Die Ergebnisse dienen der Analyse des Distanzunterrichtes an der Sekundarschule der Stadt Warstein und werden zeitnah zur Optimierung der

Lehr- und Lernbedingungen unserer Schüler*innen ausgewertet.

Die Umfrage bezog sich auf den Zeitraum vom 11.01. – 29.01.2021 und war an alle SuS persönlich als E-Mail über IServ gesendet worden. Sie konnte bis einschließlich 03.02.2021 beantwortet werden.

Es folgen einige bemerkenswerte Ergebnisse:

Ich freue mich sehr über die positiven Rückmeldungen und die konstruktiven Vorschläge zur Verbesserung unserer gemeinsamen Arbeit.

Sie alle unterstützen den stetigen Entwicklungsprozess unserer Schule!

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen/euch

Marcus Schiffer
Schulleiter

Langfristige Organisation des Schulbetriebes bis zum 15.02.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

zur Vereinfachung Ihrer persönlichen und familiären Alltags-und Arbeitsorganisation, bitte ich Sie folgendes zu beachten:

  1. Der Distanzunterricht wird bis zum 12.02.2021 durchgeführt.
  2. In Absprache mit den Schulen des Stadtgebietes verzichtet die Sekundarschule der Stadt Warstein zur Realisierung der kontinuierlichen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes auf den sogenannten „beweglichen Ferientag“ am Montag, 15.02.2021.
  3. Am Freitag, 12.02.2021, führt die Sekundarschule der Stadt Warstein einen vorbereitenden Organisationstag durch. An diesem Tage können leider keine zusätzlichen Videokonfenzen stattfinden.
  4. Das Notbetreuungs- bzw. das Zusatzlernangebot gilt selbstverständlich weiterhin bis zum 12.02.2021.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Anmeldung der neuen Fünftklässler im Schuljahr 2021/2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns bereits sehr auf die Anmeldung unserer neuen Fünftklässler.

Das Anmeldeverfahren wird in diesem Jahr den pandemischen Bedingungen angepasst und angemessen organisiert.

Zum Schutze aller Beteiligten benötigen wir Ihre Unterstützung.

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen, an unsere postalische Schuladresse, in einem Umschlag zu:

  1. Das ausgefüllte Datenblatt (Die Datei steht Ihnen zum Download bereit!)
  2. Eine Kopie des letzten Zeugnisses
  3. Eine Kopie der Geburtsurkunde
  4. Den Nachweis über den Masern-Impfschutz
  5. Die vier Anmeldescheine der Grundschule

Nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Schulsekretariat (02902/ 9791840), stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Elterninfo Jahrgänge 9 und 10

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

zu unserem großen Bedauern lässt es die momentane Lage nicht zu, dass unser Beratungstag wie geplant stattfinden kann.

Die Klassenleitungen werden Ihre Kinder deshalb per IServ über die voraussichtlich zu erreichenden Abschlüsse im Zeitraum vom 01.02.2021 – 12.02.2021 informieren.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Klassenleitungen in der Woche vom 08.2.2021 – 12.2.2021 für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, wenn Sie noch Fragen zu den Abschlussprognosen haben. Bitte zögern Sie also nicht bei etwaigen Fragen, die Klassenleitung Ihres Kindes per Mail zu kontaktieren, um einen Telefontermin zu vereinbaren.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Krampe
Abteilungsleitung 8-10

Halbjahresabschluss

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

am heutigen Tage endet das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/2021. Ihre Kinder erhalten zunächst eine „digitale Notenübersicht“ durch die Klassenlehrer*innen per IServ. Das Zeugnisdokument erhalten sie mit Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes.

Das zweite Halbjahr wird ebenfalls mit dem bereits erprobten Distanzunterricht und der Möglichkeit der Notbetreuung für alle Schüler*innen beginnen. Bitte beachten Sie die organisationsbedingten Veränderungen innerhalb der Stundenpläne Ihrer Kinder!

Im Anschluss an den durch die Schulkonferenz legitimierten Fortbildungstag, beginnt der Distanzunterricht der Schüler*innen der Sekundarschule der Stadt Warstein am Dienstag, 02.Februar 2021, über die optimierte Organisations- und Kommunikationsplattform IServ. Die entsprechenden Aufgaben erhalten die Schüler*innen an diesem Tage.

Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Teams der Sekundarschule der Stadt Warstein ein schönes Zeugniswochenende!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Offizielle Informationen zum Schulbetrieb vom 1. bis 12. Februar 2021 durch das Schulministerium

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten, liebe Schüler*innen,

soeben erreichte uns die bereits angekündigten offiziellen „Informationen des Schulministeriums zum Schulbetrieb vom 1. bis 12. Februar 2021“

Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nunmehr im Lichte der Beratungen und Beschlüsse ab dem 1. Februar 2021 folgende Regelungen:

Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts

Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

Der Distanzunterricht unterliegt den rechtlichen Vorgaben der Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gemäß § 52 SchulG (DistanzunterrichtVO).

Zur Ausgestaltung des Distanzunterrichts wird noch einmal auf die Ihnen bereits bekannte Übersicht zu den Unterstützungsmaterialien verwiesen.

Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich weiterhin auch für alle Abschlussklassen.

Klassenarbeiten und Klausuren

Klassenarbeiten und Klausuren sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden.

Sollten einzelne Schulen in der Zeit bis zum 12. Februar 2021 beispielsweise auf der Basis ihrer bisherigen Klausurpläne Vorabiturklausuren dennoch durchführen wollen, so ist mit allen Beteiligten ein Einvernehmen herzustellen.

Schulische Nutzung der Schulgebäude

Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben.

Dies wird Gegenstand der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) sein, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Kürze erlassen wird.

Von der Nutzung der Schulgebäude und dem damit verbundenen Betretungsverbot bleiben weiterhin insbesondere ausgenommen:

· die Schulmitwirkung und damit die Sitzungen der Gremien und Konferenzen; gleichwohl sollten die Schulen solche Zusammenkünfte möglichst verschieben oder auf digitale Formate ausweichen,

· die zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs (Sekretariat, Instandhaltung und Gebäudereinigung) erforderlichen Tätigkeiten,

· die Schulen können, falls unabdingbar, Auswahlgespräche im Lehrereinstellungsverfahren führen,

· die Anmeldungen an den weiterführenden Schulen,

· Unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen der Lehrerausbildung bleiben möglich,

· Berufsabschlussprüfungen der Kammern bleiben ebenfalls möglich.

Bei allen Angeboten und Veranstaltungen in den Schulräumen müssen die Regeln der CoronaBetrVO für den Infektionsschutz strikt beachtet werden.

Ausnahmen für schulische Unterstützungsangebote

Die Schulen bieten denjenigen Schülerinnen und Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum Distanzunterricht vorfinden, ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.

Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.

Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt.

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Weiteres Verfahren und weitere Informationen

Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, Sie rechtzeitig über die weitere Vorgehensweise und möglichst auf der Grundlage weiterer Vereinbarungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung zu informieren. Insbesondere wichtige Informationen zum Schulbetrieb ab dem 15. Februar 2021 und zu Regelungen und Entscheidungen zu Prüfungen und Abschlüssen auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 21. Januar 2021 werde ich Ihnen schnellstmöglich zukommen lassen. „

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Digitale Zeugnisausgabe am 29.01.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

am Freitag,29.01.2021, findet die Vergabe der Zeugnisse des ersten Schulhalbjahres an der Sekundarschule der Stadt Warstein, gemäß des Runderlasses „Erteilung der Halbjahreszeugnisse im Schuljahr 2020/21“ vom 15.01.2021, folgendermaßen statt:

Zur Wahrung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung erhalten die Eltern eine digitale Kopie des Halbjahreszeugnisses 2020/2021 über unsere datenschutzkonforme Kommunikationsplattform IServ am 29.01.2021, ab 10.30 Uhr. Das Originalzeugnis erhalten die Schüler*innen am ersten Tag des wiedereinsetzenden Präsenzunterrichtes.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Informationen des Schulministeriums

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

wir erwarten weiterhin die offiziellen Dienstanweisungen des Schulministeriums per Schulmail.

Auf der Homepage des Schulministeriums werden folgende Informationen kommuniziert:

Regelungen bis 12. Februar 2021
In allen Schulformen wurde ab Montag, 11.01.2021, der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 12. Februar 2021 ausgesetzt.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Durch die Verlängerung des Distanzunterrichtes bis zum 12. Februar 2021 bedarf es leider einer abermaligen Verschiebung der Schulkonferenz auf den 15. Februar 2021.

Eine detaillierte Einladung samt Tagesordnung erhalten die gewählten Gremiummitglieder zeitnah.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Hilfreiche Informationen des Schulleiters (20.01.2021)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

in traditioneller Manier erwarten wir gemeinsam die nächste Mitteilung des Schulministeriums NRW, welche die strukturellen Rahmenbedingungen des Schulbetriebes für den Zeitraum vom 01. bis zum 14. Februar 2021 offiziell festlegt.

Ein konkreter Veröffentlichungstermin ist bisher unbekannt.

Auf Spekulationen und Rückfragen bezüglich des Inhaltes bzw. der Auswirkungen auf den Schulbetrieb der Sekundarschule der Stadt Warstein, ab dem 01.Februar 2021, darf demnach getrost verzichtet werden.

Ich werde Sie/euch zeitnah über die offiziellen Dienstanweisungen in Kenntnis setzen.

Es grüßt Sie/euch

Marcus Schiffer
Schulleiter