BauBus an der SekWa (25.11.2020)

Im Rahmen der Berufsorientierung war vom 24. bis zum 25. November 2020 der BauBusBasic zu Gast an der Sekundarschule der Stadt Warstein. Unter dem Motto „Bau-Dein Ding“ stellte die Bauindustrie Nordrhein-Westfalens auf anschauliche Art und Weise die zahlreichen Berufe am Bau vor. Die Schülerinnen und Schüler der 9. Und 10. Jahrgangsstufe konnten bei ganz unterschiedlichen Stationen ihre handwerklichen Fähigkeiten, motorisches Geschick und ihr berufsbezogenes Wissen unter Beweis stellen.
Highlights des Programms waren das BauBoard, bei dem die Schülerinnen und Schüler virtuell über eine Baustelle surfen konnten und ein virtueller Bungee-Sprung von einem Kran.
Alle Schülerinnen und Schüler waren sich einig, dass diese Vorstellung einen interessanten und vielseitigen Einblick in die Baubranche ermöglicht hat.

Wichtiger Hinweis (23.11.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

alle tatsächlichen Corona-Infektionen werden als Verwaltungsakt von dem zuständigen Gesundheitsamt an die Schulleitung gemeldet.

Bisher gab es an der Sekundarschule der Stadt Warstein keine durch das zuständige Gesundheitsamt nachgewiesene Corona-Infektion.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember (23.11.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

nachfolgend möchte ich Ihnen einige wenige Informationen zum weiteren Schulbetrieb in Corona-Zeiten übermitteln:

Unterrichtsfreie Tage am 21. und 22. Dezember 2020

Die Weihnachtsferien beginnen bekanntermaßen am Mittwoch, den 23. Dezember 2020. Vor diesem ersten Ferientag liegen in dieser Woche demnach zwei Unterrichtstage.

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird. Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen.

Notbetreuung

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular als Download zur Verfügung.

Hierbei sollten Sie die Eltern bitten, die Anträge frühzeitig zu stellen, um Ihnen Planungssicherheit zu geben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. Bitte beteiligen Sie rechtzeitig den Schulträger und die Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote.

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Veröffentlichung der Schülersprecherwahl (15.11.2020)

Die Schülervertretung der Sekundarschule der Stadt Warstein freut sich, euch unser neues Schülersprecherteam vorstellen zu dürfen: Robert Baumgärtner (10a) und Lee Ann Wieczorek (10a). Wir möchten uns für die Wahlbeteiligung und euer Vertrauen bedanken und freuen uns auf eine engagierte und lösungsorientierte Zusammenarbeit.

Euer SV-Team

Die Schülersprecher der SekWa 2020/21, Robert Baumgärtner (2.v.r.) und Lee Ann Wieczorek (2.v.l.) mit ihren SV-Lehrern Frau Koch (r.) und Herrn Singh (l.).

1. Elternsprechtag im Schuljahr 2020/2021 (11.11.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

der 1. Elternsprechtag des Schuljahres 2020/2021 muss am heutigen Tage leider unter besonderen Rahmenbedingungen stattfinden.

Wie bereits kommuniziert, erhalten Sie ergänzende Informationen zum Leistungsstand sowie individuelle Lernstrategien zur Kompetenzerweiterung Ihres Kindes durch die jeweiligen Klassenlehrer*innen fernmündlich.

Vielen Dank für Ihre große Kooperationsbereitschaft in der Organisationsphase dieses Sprechtages und die daraus resultierende erfolgreiche Terminierung der Sprechzeiten.

Es grüßt Sie, im Namen des gesamten Teams der Sekundarschule der Stadt Warstein,

Marcus Schiffer
Schulleiter

Die SekWa präsentiert sich… (11.11.2020)

Newsflash: Ein Kombination aus einem virtuellem Schulrundgang und einem animierten Imagefilm wird am 01.Dezember an dieser Stelle veröffentlicht!

Veränderte Hofpausenregelung ab 10.11.2020 (09.11.2020)

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ab morgen, Dienstag, 10.11.2020, gilt die veränderte Hofpausenregelung für die erste und zweite Pause sowie die Mittagspause.

Wichtige Informationen zur Sporthallennutzung (04.11.2020)

Für Sportunterricht in Sporthallen gilt:

• Auf dem Weg zur Sporthalle und in den Umkleiden und Gängen der Sporthalle sind Mindestabstandsregelungen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

• Während des eigentlichen Sportunterrichtes in der Sporthalle besteht keine Maskenpflicht.Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen starker physischer Betätigung ausdrücklich nicht vorgesehen. Situatives Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsbereich Bewegen an Geräten-Turnen, ist möglich.

• Die Größe der Umkleideräume sollte durch individuelle, schulinterne Belegungskonzepte berücksichtigt werden, damit sich eine möglichst geringe Zahl von Schülerinnen und Schülern zur gleichen Zeit in einer Umkleide befindet.Wichtig:Dieser Hinweis gilt nicht für die Primarstufe. Während des regulären Unterrichtes in der Primarstufe dürfen sich Schülerinnen und Schüler einer Klasse/Lerngruppe ohne Mund-Nasen-Schutz frei im Klassenraum bewegen, ohne Mindestabstände einhalten zu müssen. Diese Vorgabe kommt für die Umkleidesituation in der Sporthalle analog zur Anwendung.

• Falls möglich, sollen Sportgeräte und Sportmaterialien nach der Nutzung gereinigt oder desinfiziert werden. Die Desinfektion aller Kontaktflächen nach einer Unterrichtseinheit ist nicht erforderlich. Das Risiko einer Covid 19-Infektion durch eine Schmierinfektion gegenüber der Infektion durch Aerosole ist als sehr gering zu bewerten.

• Unbedingt erforderlich ist jedoch das gründliche Händewaschen oder Desinfizieren der Hände (vgl. auch Hinweise zur Handhygiene) vor und nach dem Sportunterricht. Schülerinnen und Schüler sinddarauf hinzuweisen, sich während des Sportunterrichtes nicht ins Gesicht zu fassen.

Sportunterricht (05.11.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

folgende Informationen sind von entscheidender Bedeutung:

  1. Seit Mittwoch, 04.11.2020, findet der Sportunterricht ausschließlich in der großen Sporthalle statt.
  2. Die Einzelsportstunden der der Klassen 5a, 5b und 5c werden durch SegeL- bzw. Fördereinheiten ersetzt.
  3. An folgenden Wochentagen findet ein wöchentlicher Wechsel der Hallennutzung statt:

Dienstag:

1./2. Stunde: Wechselkassen 5c/10a

3./4. Stunde: Wechselklassen 7d/10c

5./6. Stunde: Wechselklassen 8a/9b

Mittwoch:

5./6. Stunde: Wechselklassen 7b/8b

Donnerstag:

1./2. Stunde: Wechselklassen 6c/7a

3./4. Stunde: Wechselklassen 5b/8b

Freitag:

3./4.Stunde: Wechselklassen 6a/9d

5./6. Stunde: Wechselklassen 9c/10b

WICHTIG:

  1. Eine geregelte Durchführung des Sportunterrichtes begründet sich in der verantwortungsvollen und strikten Umsetzung der Hygienregeln!
  2. Eine Verletzung der Hygieneregeln verhindert die Durchführung eines medizinisch vertretbaren Sportunterrichtes.
  3. Der Sportunterricht wird in diesem Falle unmittelbar durch SegeL-und Fördereinheiten ersetzt.

Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis und eurer verantwortungsvolles Handeln!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter