Schulbeginn nach den Herbstferien: Ergänzende Informationen des MSB (21.10.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

am heutigen Tage erhielten wir ergänzende Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtes nach den Herbstferien:

„In der Zeit nach dem 8. Oktober 2020 hat sich die Entwicklung der Pandemie in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen deutlich verändert. Wesentliche Indikatoren für das Infektionsgeschehen sind in den letzten Tagen deutlich, in manchen Regionen Nordrhein-Westfalens sogar sehr deutlich gestiegen. Sie zeigen somit die aktuell dynamische Entwicklung der Pandemie an.

Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler.
Nordrhein-Westfalen ist sich darin als Mitglied der Kultusministerkonferenz mit allen Ländern einig.

Diesen Weg wollen wir weitergehen. Hierzu werden wir die Regelungen und Empfehlungen des Landes zum Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und neuer Erkenntnisse aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung immer wieder der aktuellen Situation anpassen. Zugleich ist es unser Ziel, klare und bislang bewährte Regelungen zu etablieren und beizubehalten.

Mit dieser SchulMail werden folgende Anpassungen und Ergänzungen bereits bestehender Regelungen und Empfehlungen vorgenommen:

Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 als gemeinsames Dokument der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW wurden auf den aktuellen Stand gebracht:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten[1]

Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.

Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf[2]

Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:

· Stoßlüften alle 20 Minuten,

· Querlüften wo immer es möglich ist,

· Lüften während der gesamten Pausendauer.

Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw [3]

Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.

Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien – ebenso wie nach den Sommerferien – durch zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen. Zudem kann und soll sie eine wichtige Grundlage für die örtlich zuständigen Gesundheitsämter sein, wenn es darum geht, weitreichende Quarantäne-Maßnahmen zu vermeiden. Im Falle eines Infektionsgeschehens an Ihrer Schule wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die örtlichen Gesundheitsbehörden auf der Grundlage Ihrer Dokumentationen bei der Nachverfolgung von Infektionsketten weiterhin bestmöglich unterstützen.“

Für die Sekundarschule der Stadt Warstein gilt:

  1. Maskenpflicht
  2. Der Präsenzunterricht am Nachmittag für die Jahrgangsstufen 5 und 6
  3. Das bewährte Betreuungsangebot für alle SuS
  4. Eine Einhaltung der schulspezifischen Regeln zum Schutze aller Beteiligten.

Vielen Dank für Ihre/eure Solidarität in schwierigen Zeiten!

Im Namen des gesamten Teams der Sekundarschule der Stadt Warstein

Marcus Schiffer
Schulleiter

Grußworte zu den Ferien (09.10.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

unter erschwerten Bedingungen haben wir die erste Teiletappe des Schuljahres 2020/2021 gemeinsam erreichen können.

Ich möchte mich an dieser Stelle, im Namen des gesamten Leitungsteams, für Ihre/eure Kooperationsbereitschaft, Solidarität aber auch für Ihr/euer Engagement im Sinne aller handelnden Personen der Sekundarschule der Stadt Warstein bedanken!

Die Unwägbarkeiten des Pandemieszenarios konnten wir gemeinsam eindrucksvoll bewältigen.

Ich wünsche Ihnen/euch persönlich aber natürlich auch Ihren/euren Familienangehörigen erholsame Herbstferien.

Bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Programmänderung: Schule der offenen Tür (05.10.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen der zukünfigen fünften Klassen,

in diesem Jahr wird der Tag der offenen Tür an unserer Schule bedingt durch die vorherrschenden Pandemiebedingungen in situationsgerechter Form stattfinden müssen:

Die für Samstag, 21.11.2020 geplante und kommunizierte Veranstaltung „Tag der offenen Tür an der Sekundarschule Warstein“ wird zum Schutze alle Bürger*innen der Stadt Warstein durch die Veranstaltungsreihe „Schule der offenen Tür“ ersetzt.

An folgenden Tagen wird unsere Schule für interessierte Schüler*innen und deren Eltern und Erziehungsberechtige für einen kurzen Rundgang und einen informativen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen innerhalb des ausgewiesenen Zeitfensters geöffnet.

Dienstag 24.11.2020Mittwoch, 25.11.2020Donnerstag 26.11.2020
  16.00 – 18.00 Uhr  16.00 – 18.00 Uhr  16.00 – 18.00 Uhr

Eine diesbezügliche Anmeldung ist zur Umsetzung eines effektiven Hygienekonzeptes unabdingbar.

Eine zwingend erforderliche verbindliche Anmeldung kann unter Angabe der individuellen Kontaktdaten und der Personenanzahl über folgende Adresse bis zum 13.11.2020 erfolgen: SoT@sekwa.de .

Beste Grüße sendet im Namen des gesamten Teams der Sekundarschule der Stadt Warstein

Marcus Schiffer
Schulleiter

„Sekundarschule stolz auf Bauhaus-Fotos im Museum“ (05.10.2020)

Die Sekundarschule der Stadt Warstein ist soltz auf die Bauhaus-Fotos, welche nun in einem Bocholter Museum ausgestellt sind.

Ein entsprechender Zeitungsbericht im Soester Anzeiger vom 25.09.2020 informiert hierüber ausführlich.

Quelle: Soester Anzeiger, 25.09.2020

Informationen zur Vorbereitung des Unterrichtes nach den Herbstferien (29.09.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

nach den Herbstferien soll ein veränderter Präsenzstundenplan Anwendung finden:

1. Das Angebot des Präsenzunterrichtes am Nachmittag soll zunächst für die Jahrgänge 5 und 6 realisiert werden.

2. Eine vorbehaltliche Konzeption zur Durchführung von Distanzunterricht per IServ wird in der Lehrer*innenkonferenz am Mittwoch, 28.10.2020 verabschiedet. Diese Konzeption ermöglicht sowohl eine effektive Beschulung unserer Schüler*innen in unterschiedlichen Pandemieszenarien als auch eine zielführende Kommunikation zwischen unseren Schüler*innen, deren Elternhäusern und den Kolleg*innen.

3. Der Mensabetrieb soll in Abhängigkeit des Schülerbedarfes aufgenommen werden.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Betriebspraktikum II im Jahrgang 10

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Betriebspraktikum II ist ein wichtiger Baustein der Studien- und Berufsorientierung an der Sekundarschule der Stadt Warstein und findet dieses Jahr vom 14.12.2020 – 18.12.2020 statt.

Die Aufgabe dieses Praktikums ist es, unsere Schüler und Schülerinnen zur Wirtschafts- und Arbeitswelt hinzuführen. Sie sollen Erfahrungen über sachliche Anforderungen der modernen Arbeitswelt gewinnen und sich mit der sozialen Wirklichkeit auseinandersetzen. Der Einblick kann ebenfalls der Berufsorientierung dienen sowie den Schülern und Schülerinnen helfen, ihre Entscheidung sachgerecht zu treffen.

Die Schüler und Schülerinnen suchen selbstständig ihre Praktikumsstelle bei einem Betrieb ihrer Wahl. Dieser sollte nicht der Betrieb der Eltern sein. Mögliche Praktikumsstellen werden unter anderem von verschiedenen Wirtschaftszweigen in diversen Branchen wie Industrie, Handel, Banken sowie im sozialen Bereich angeboten. Das unentgeltliche Praktikum soll höchstens 35 Stunden in der Woche umfassen.

Der von den Schülerinnen und Schülern ausgewählte Betrieb soll im Umkreis von 25 km von unserer Schule liegen. Die Vorbereitung der Schülerinnen und Schülern erfolgt im Unterricht unmittelbar vor Beginn des Praktikums. Es handelt sich bei diesem Praktikum um eine schulische Veranstaltung. Demnach sind die Schülerinnen und Schüler durch die Schule unfall- und haftpflichtversichert.

Vor Beginn eines Praktikums in Arztpraxen, Krankenhäusern, Seniorenheimen u. ä. müssen die Schülerinnen und Schüler eventuell eine Bescheinigung vom Hausarzt erbringen, in der bestätigt wird, dass keine ansteckende Krankheit vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Annika Rottwinkel und Sukhdeep Singh
Studien- und Berufswahlkoordinatoren

Infoveranstaltung der Bundesagentur für Arbeit für Jahrgang 9 (21.09.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

für viele Schülerinnen und Schüler rückt die Zeit näher, in der sie sich über die weitere berufliche Zukunft Gedanken machen müssen. Wichtige Elemente der Berufsorientierung sind Veranstaltungen wie Praktika, der Girls / Boys Day oder Berufsmessen. Ebenso spielt auch die Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. Sie unterstützt die Schülerinnen und Schüler durch Beratung und hilft bei individuellen Fragen zum Bewerbungsprozess weiter.

Für die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 9 erfolgt nun eine Informationsveranstaltung durch die Bundesagentur für Arbeit (Frau Cramer). Hier werden die Schülerinnen und Schüler über den Aufbau einer Bewerbungsmappe, den Ablauf eines Bewerbungsverfahrens und wichtige Fristen informiert.

Selbstverständlich können die Schülerinnen und Schüler darüber hinaus jederzeit weitere Fragen stellen und ihre schulinternen Studien- und Berufswahlkoordinatoren Frau Rottwinkel und Herrn Singh kontaktieren.

Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen im Klassenverband statt:

9aDienstag, 27. Oktober 20203. Stunde
9bDienstag, 27. Oktober 20204. Stunde
9cMittwoch, 28. Oktober 20204. Stunde
9dMittwoch, 28. Oktober 20203. Stunde

Wir freuen uns auf eine ertragreiche Veranstaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Rottwinkel und Sukhdeep Singh
Studien- und Berufswahlkoordinatoren

Informationen zum Wochenausklang (18.09.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

zunächst möchte ich mich für Ihr/euer besonderes Engagement bedanken:

  1. Die Mitwirkung der Elternschaft in den schulischen Gremien war sowohl quantitav als auch qualitativ bemerkenswert.
  2. Die konstruktive Beteilung der Schülerschaft innerhalb unseres Schulsystems ist als außergewöhnlich zu bezeichnen.
  3. Die disziplinierte Umsetzung der Hygienevorschriften durch die Schülerschaft darf an dieser Stelle hervorgehoben werden.

Ein schönes und erholsames Wochenende wünscht Ihnen/euch

Marcus Schiffer
Schulleiter

Anmerkung:
Zur Entlastung des Schulbudgets bitten wir Sie, Ihr Kind mit einer Ersatzmaske auszustatten!

Wesentliche Informationen zum Wochenausklang (11.09.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

zum Ende dieser ereignisreichen Schulwoche erreichten uns aktuelle Informationen des Schulministeriums:

„Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) in den Schulen
Die schon erwähnte Änderung der Coronabetreuungsverordnung, gültig ab dem 01.09.2020, hat – wie jede Änderung bedeutsamer Regelungen – auch zu anfänglicher Unsicherheit in den Schulen geführt. Trotz der klaren Entscheidung, dass am Sitzplatz im Unterricht keine Maske mehr getragen werden muss, sollte es Schülerinnen und Schülern dennoch ermöglicht werden, freiwillig auch im Unterricht eine MNB zu tragen, wenn sie dies möchten. Von dieser Möglichkeit ist vielfach Gebrauch gemacht worden.

Die Freiwilligkeit, auch im Unterricht eine MNB zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer MNB durchzusetzen. Ich bin mir sicher, dass die Schulleitungen mit dem nötigen Augenmaß vorgehen und neben dem Infektionsschutz immer auch die Entwicklung und Gesundheit gerade der jüngeren Kinder im Blick behalten. In dem verständlichen Bemühen, Gefahren von der Schulgemeinde fernzuhalten, darf keinesfalls die Ausgrenzung Einzelner provoziert oder auch nur in Kauf genommen werden.

Auf vielfache Hinweise möchte ich auch noch einmal deutlich machen, dass Schulleitungen gegen das Verweigern des Tragens einer MNB außerhalb des Klassenraums energisch vorgehen müssen. Das Schulrecht sieht hier zunächst die auch pädagogisch motivierten Maßnahmen gem. § 53 SchulG vor. Sofern sich jedoch die Notwendigkeit zu sehr schnellem Handeln ergibt, um einer Gefährdung zu begegnen, können Schulleitungen auch im Wege ihres Hausrechts eine Person vom Schulgelände verweisen. Rechtlich legitimiert ist ein solcher Verweis, weil er der Durchsetzung der Vorgaben von § 1 Coronabetreuungsverordnung dient. Weitergehende Hinweise finden Sie im Schulportal.

Fortschreibung der Coronabetreuungsverordnung
Die Geltung der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung ist bis zum Ablauf des kommenden Dienstags, 15.09.2020, befristet. Nach derzeitigem Sachstand ist jedoch nicht mit Änderungen für den Schulbereich zu rechnen. Die aktuellen Regelungen, insbesondere zum Tragen einer MNB, werden also weiter gelten.

Landesregierung will Belüftungssituation an Schulen verbessern
Ein wichtiges Element in den Hygienekonzepten der Schulen zum Schutz vor Corona ist das intensive Lüften der Klassenräume. Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung möglichst durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts. Hierauf haben sich alle Länder im KMK-Beschluss verständigt.

Da es Problemanzeigen in einzelnen Schulgebäuden gab, hat sich die Landesregierung entschlossen, sich über die Belüftungssituation von Unterrichtsgebäuden an allen Schulen in Nordrhein-Westfalen einen Überblick zu verschaffen. Die Ihnen bekannte Abfrage wurde nun mit Fragen zur Belüftungssituation der Unterrichtsräume ergänzt. Die Ergebnisse werden aktuell analysiert, aber erste Erkenntnisse zeigen, dass an rund 90 Prozent aller Schulen keine Probleme mit der Belüftungssituation bestehen. Gemäß Abfrageergebnissen sind an lediglich ca. zehn Prozent aller Schulen etwa zehn Prozent der Unterrichtsräume betroffen. Insgesamt können also in rund einem Prozent aller Unterrichtsräume die Fenster aufgrund möglicher baulicher Mängel nicht in ausreichendem Maße für eine intensive Belüftung genutzt werden. Viele Schulträger sind ihrerseits jedoch bereits dabei, ihre Belüftungskonzepte zu überprüfen und anzupassen.

Das Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung werden nach der Analyse der Abfrage Schulen und Schulträger über die Ergebnisse informieren. Ziel der Landesregierung ist es, gemeinsam mit den Schulträgern passgenaue Lösungen für die Belüftungssituation in Unterrichtsräumen zu schaffen. Das Land wird die Schulträger dabei bestmöglich unterstützen.

Schulfahrten
Bereits mit der SchulMail vom 03.08.2020 hatte ich Ihnen Hinweise zu diesem Thema gegeben: „Auf Grund des Runderlasses vom 28. Mai 2020 sind alle ein- und mehrtägigen Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche in das Ausland, die im Zeitraum vor den Herbstferien geplant waren, abzusagen. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Stornierungskosten aller von Schulen abgesagten Fahrten ins Ausland, die bis zu den Herbstferien geplant waren, nur soweit die Stornierungen durch die Schulen bis zum 12. Juni 2020 erfolgt sind; im Fall der Schulen in freier Trägerschaft bis 10. Juli 2020“.

Es ist nicht beabsichtigt, den Runderlass vom 28.05.2020 zu verlängern.

Schulen können für den Zeitraum nach den Herbstferien wieder selbst über ihr Fahrtenprogramm bestimmen. Sie tun dies aber in eigener Verantwortung. Dies halten wir für angemessen, da inzwischen hinreichende Informationen zur Einschätzung der Risiken vorliegen.

Meine Empfehlung aus der SchulMail vom 03.08.2020, welche Stornovereinbarungen mit dem Reiseveranstalter zu treffen sind, möchte ich vor dem Hintergrund neuer Informationen ergänzen. Die Möglichkeit einer „jederzeit kostenfreien Stornierung“ werden die Schulen in den Verhandlungen mit Reiseveranstaltern nicht durchsetzen können. Vielmehr werden gebuchte Reiseleistungen nur dann kostenfrei storniert werden können, wenn in Nordrhein-Westfalen der Standort der Schule (Kreis oder kreisfreie Stadt) oder der Zielort der Klassenfahrt vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist. Sind für ausländische Zielorte der Klassenfahrt keine regionalen Angaben verfügbar, so gelten die Angaben des gesamten Landes. Eine kostenfreie Stornierung kann nur dann erfolgen, wenn die Ausweisung als Risikogebiet vor dem Zeitpunkt der Stornoerklärung erfolgt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Schulen, vor der Buchung von Schulfahrten eine sorgfältige Risikoabwägung vorzunehmen. Und auch Eltern müssen sich – so im Übrigen auch die langjährige Erlasslage – des Risikos von Stornokosten bewusst sein. Derzeit hilft nur äußerste Vorsicht und sehr verantwortungsvolles Handeln.

Schülerbeförderung und Schülerspezialverkehre
Die Schülerbeförderung ist eine Aufgabe der kommunalen Schulträger im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts. Das Land setzt mit der Schülerfahrkostenverordnung hier lediglich einen Rechtsrahmen. Die Schulträger entscheiden unter Kostengesichtspunkten selbständig darüber, ob sie die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln organisieren, Schülerspezialverkehre einrichten oder Wegstreckenentschädigungen zahlen.

Wegen dieser Trennung vom eigentlichen Schulbetrieb finden sich Corona-bedingte Sonderregelungen für die Schülerbeförderung auch nicht in der Coronabetreuungsverordnung. Einschlägig sind hier die Vorschriften der Coronaschutzverordnung, vor allem § 2 Absatz 3. Danach besteht bei der Beförderung im Personenverkehr die Pflicht zum Tragen einer MNB. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die aus medizinischen Gründen keine MNB tragen können. Solche Personen dürfen aber auch nicht von der Beförderung ausgeschlossen werden. Denn ein solches Verbot darf nur ausgesprochen werden, wenn das Tragen der MNB ohne rechtfertigenden Grund verweigert wird.

Dies ist unbedingt zu bedenken, wenn es um die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit anerkanntem sonderpädagogischem Förderbedarf geht. Diesen Personen, die keine MNB tragen können, unter Hinweis auf deren Eigengefährdung oder auf die Gefährdung der anderen Schülerinnen und Schüler im Fahrzeug die Teilnahme am Schülerspezialverkehr zu untersagen, obwohl ein Schulbesuch grundsätzlich möglich wäre, ist äußerst bedenklich. Ich appelliere daher an die Verantwortlichen vor Ort, in der momentanen Ausnahmesituation geeignete Lösungen zu suchen.“

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein erholsames Wochenende!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Zusätzliche Verstärker im Schülerverkehr während der Corona-Pandemie (04.09.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 07.09.2020, bis zum 09.10.2020 werden „zusätzliche Busse durch den Anbieter ‚Westfalenbus‘ im Schülerverkehr eingesetzt“. Diese Info erreichte uns heute seitens der Stadt Warstein. Die Information lautet weiter:

„R77 um 06:35 ab Kallenhardt über Suttrop nach Warstein

R76 um 07:00 ab Hirschberg nach Warstein

R76 um 12:50 ab Belecke Schulzentrum als Direktbus nach Hirschberg (hält nicht in Warstein)“.

Die SekWa bittet um Rückmeldungen zu den Optimierungen im Schülerverkehr.