Kurzbilanz zu Schulbeginn

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte unseres Abschlussjahrganges,

der ungewöhnliche Schulbeginn am heutigen Tage darf zu diesem frühen Zeitpunkt als erfolgreich bezeichnet werden.

Trotz nachvollziehbarer hygienebedingter Verzögerungen während des Eintritts in das Schulgebäude, transportbedingter Verspätungen sowie vereinzelter Schülernachfragen lernen Ihre Kinder nun sehr motiviert in den entsprechenden Lerngruppen.

An dieser Stelle möchte ich mich nochmals bei Ihnen persönlich bedanken. Sie haben Ihre Kinder gut vorbereitet und fürsorglich sensibilisiert.

Wir freuen uns sehr über diesen verheißungsvollen Schulstart am heutigen Tag! Schön, dass Ihre Kinder wieder bei uns sind!

Mit herzlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Finale Informationen für den Abschlussjahrgang

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

die Vorbereitungen für die sanfte und stufenweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes unseres Abschlussjahrganges befinden sich im finalen Status.

Die notwendigen Informationen konnte ich Ihnen / euch über die Schulhomepage oder stellvertretend durch die Klassenlehrer*innen übermitteln.

Sie sollten erfahren haben, dass …

  • der Schülertransport durch die verantwortlichen Busunternehmen gewährleiteistet wird. Die Fahrpläne behalten ihre unveränderte Gültigkeit.
  • die Unterrichtseinheiten im Zeitraum von 07.30 – 12.45 Uhr stattfinden.
  • die speziellen Unterrichtseinheiten nach einem strengen Hygiene- und Verhaltenskonzept durchgeführt werden. Details sind der entsprechenden Benachrichtigung auf der Schulhomepage zu entnehmen.
  • die Schüler*innen individuelle Unterstützungsangebote in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erhalten.
  • die Schülerinnen innerhalb verkleinerter Lerngruppen und in separaten Gebäudeteilen lernen. Die Lerngruppenzugehörigkeit wurde über die Klassenlehrerinnen kommuniziert.
  • die Schüler*innen sowohl auf dem Schulweg als auch auf dem Schulgelände die Hygiene- und Abstandsregeln fortwährend einhalten und diese verinnerlichen sollen.
  • eine Einweisung in das vereinbarte Regelwerk vor dem Eintritt in das Schulgebäude auf dem Schulhof, durch das Lehrpersonal durchgeführt wird.

Sie sollten wissen, dass…

  • eine allgemeine Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske (bisher) nicht vorliegt. Eine diesbezügliche Empfehlung darf jedoch ausgesprochen werden.

Ich freue mich bereits auf ein Wiedersehen mit UNSEREN Schüler*innen an UNSERER Schule!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Erweiterung der Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Die generellen Rahmenbedingungen für die Notbetreuung bleiben auch weiterhin bestehen. Für die folgenden Aspekte ergeben sich jedoch aus der aktuellen FAQ-Liste des MSB NRW zum Angebot „Notbetreuung“ (Stand 20.04.2020) diese Veränderungen:

  • Erweiterung der Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung

Aufgrund der entsprechenden Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung mit Wirkung vom 23.04.2020 um weitere Bedarfsgruppen ergänzt, siehe Anlage.

  • Wochenendbetreuung:

Mit dem Ende der 17. Kalenderwoche endet die Wochenendbetreuung im Rahmen der Notbetreuung.

  • Betreuung in den Ferien und an Feiertagen:

Die Notbetreuung in Ferienzeiten endet zunächst mit Ende der Osterferien. An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls bis auf Weiteres keine Notbetreuung statt.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 04.05.2020.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Information zum Präsenzunterricht

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler unseres Abschlussjahrganges,

wir freuen uns bereits auf unser Wiedersehen mit den Schülerinnen und Schülern unseres zehnten Jahrganges am kommenden Donnerstag.

Der Präsenzunterricht zur Abschlussvorbereitung muss selbstverständlich unter besonderen Bedingungen zunächst in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch stattfinden.

Die Einteilung der verkleinerten Lerngruppe wird euch zeitnah mitgeteilt. Die Zuweisung zu den Klassenräumen erfolgt durch die verantwortliche Lehrkraft.

Im Anhang erhalten Sie/ erhaltet ihr den zunächst gültigen Organisationsplan für Donnerstag, 23.04.2020 und Freitag, 24.04.2020. Eine gesonderte Information zum Schülertransport erhalten Sie/ erhaltet ihr am morgigen Tage.

Es gilt folgende grundsätzliche Regelung:

Zum Schutze der Gesundheit aller Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarschule der Stadt Warstein sind die Hygiene- und Verhaltensregeln strengstens einzuhalten.

Eine Zuwiderhandlung führt zwangsläufig zu einem direkten Ausschluss der zuwiderhandelnden Personen. Dieser Ausschluss wird im Anschluss an die Unterrichtseinheit im Sekretariat angezeigt und den Erziehungsberechtigten gemeldet.

Diese verpflichten sich in diesem Falle zur Organisation des Schüler*innentransportes nach Hause.

Hinweise zur Tagesorganisation:

  1. Die unterrichtenden Kolleg*innen der ersten Unterrichtseinheit holen Ihre Lerngruppe an ausgewiesener Stelle auf dem Schulhof ab. Der Mindestabstand ist fortwährend einzuhalten.
  2. Die Anwesenheit wird auf dem Schulhof durch die Kolleginnen überprüft. Abwesende Schülerinnen werden im Sekretariat gemeldet.

2a. Eine Unterweisung in die Verhaltens- und Hygieneregeln wird vor Ort nochmals durchgeführt.

  1. Der Eintritt in das Schulgebäude erfolgt zeitversetzt, einzeln und geordnet durch die zugewiesene Eingangstür des entsprechenden Traktes. Hier wird die Handdesinfektion vorgenommen.
  2. Den Schüler*innen sind namentlich ausgewiesene Plätze in ausgewählten Klassenräumen vorbehalten. Diese Plätze werden nicht gewechselt.
  3. Die zugewiesenen Sanitärräume sind den entsprechenden Lerngruppen vorbehalten. Die Schlüsselausgabe wird durch die unterrichtende Lehrkraft dokumentiert. Auf die Hygieneregeln ist ausdrücklich hinzuweisen!
  4. Die Lehrkraft beaufsichtigt, den ausgewiesenen Zeiten entsprechend, die Pause der Lerngruppe auf der Schulhoffläche vor dem Eingangsbereich der Lerngruppe.
  5. Während des Kolleginnenwechsels verbleiben für die Schülerinnen in den Klassenräumen. Die Flure werden von Schüler*innen nicht frequentiert.
  6. Die Kolleginnen der letzten Unterrichtseinheit begleiten die Schülerinnen zur Bushaltestelle und beaufsichtigen die Einhaltung der Hygieneregelungen bis zur Ankunft der Schulbusse.

Im Vordergrund aller Maßnahmen steht die Gesundheit und das Wohlergehen aller Beteiligten. Ich bitte Sie / euch nochmals die Hygieneregeln zu besprechen und diese zu verinnerlichen.

Wir freuen uns auf euch!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Bustransfer des Abschlussjahrangs

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

in Absprache mit den verantwortlichen Busunternehmen kann der Bustransfer in alle Ortsteile unter Beachtung aller Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.

Die bisherigen Fahrzeiten und Haltestellen behalten ihre Gültigkeit.

Bitte weisen Sie ihre Kinder nochmals auf die Notwendigkeit einer strengen Einhaltung der Hygieneregeln hin.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Wichtige Informationen zur Schulpflicht

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Verpflichtung zum Schulbesuch unseres Abschlussjahrganges ab Donnerstag, 23.04.2020, bedingt folgende Vorgehensweise:

Unabhängig von der bereits gestarteten Abfrage unseres Abschlussjahrganges benötigen wir aus formal-rechtlichen Gründen, für den Fall des Fernbleibens Ihres Kindes vom Unterricht, neben der üblichen krankheitsbedingten Entschuldigung, eine schriftliche Erklärung.

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Selbstgesteuertes Lernen – Digital).

Diese Erklärung senden Sie bitte sowohl an sekretariat@sekwa.de als auch an AbschlussCO@sekwa.de.

Vielen Dank für Ihre/eure Mitarbeit!

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Wichtige Informationen für den Abschlussjahrgang (18.04.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

vielen Dank für die aktive Teilnahme an der heutigen Abfrage zur Schulöffnung am Donnerstag, 23.04.2020. Unsere organisatorischen Maßnahmen werden dank Ihrer/eurer Mithilfe stark vereinfacht.

Soeben erreichte uns die 15. Dienstmail des MSB, deren Inhalt die Richtigkeit unserer vorausschauenden Planung unterstreicht.

Hier in Auszügen:

Pflichtige und freiwillige schulische Veranstaltungen

In der SchulMail Nr. 14 wurde ausgeführt, dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der kommenden Woche zunächst alle weiterführenden Schulen betrifft, die Vorbereitungen auf Prüfungen und auf Abschlüsse vornehmen sowie Prüfungen abnehmen.

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend

· für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses.

Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.

II. Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).“

Nehmen Sie bitte an der notwendigen Abfrage teil, sollte dies bisher noch nicht geschehen sein.

Ihre/Eure Informationen erleichtern die schulinterne Organisation im Sinne aller Beteiligten.

Ich wünsche Ihnen/euch ein schönes und gesundes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Wichtige Information zu Klassenfahrten

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

aufgrund der derzeitigen „Corona Krise“ bitten wir Sie, jegliche Zahlungen für Klassenfahrten, Ausflüge etc. vorerst auszusetzen.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Jahrgangs-Team 9

Abfrage: Abschlussvorbereitungen des zehnten Jahrgangs in der Schule

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

am Donnerstag, 23.04.2020, öffnet die Sekundarschule der Stadt Warstein zur Erweiterung der Abschlussvorbereitungen der Schüler*innen unseres zehnten Jahrganges.

Unter den vorherrschenden Bedingungen kann sebstverständlich kein regulärer, traditioneller Schulbetrieb in euren Klassen und Kursen durchgeführt werden.

Stattdessen sind wir bemüht, auf der Basis eines strengen Hygieneplanes, ein Unterstützungsangebot nach strengen Regeln in Kleingruppen anbieten zu können, welches weder die Gesundheit der Schülerinnen noch der Kolleginnen gefährdet.

Zur Optimierung unserer vorbereitenden Maßnahmen benötigen wir zunächst Ihre/eure Unterstützung.

Ich möchte Sie/euch bitten uns eine Benachrichtigung an das Email-Postfach „AbschlussCo@sekwa.de“ zu senden:

Variante 1:

Name: ___________, Klasse: ___________

Ich werde das Unterstützungsangebot der Sekundarschule der Stadt Warstein verbindlich wahrnehmen und die Schule, beginnend am 23.04.2020, besuchen.

Hierzu werde ich sämtliche Hygiene- und Verhaltensregeln streng beachten und jegliche Veränderung meines persönlichen Gesundheitszustandes direkt kommunizieren.

Variante 2:

Name: ___________, Klasse: ___________

Ich werde das Unterstützungsangebot der Sekundarschule der Stadt Warstein nicht wahrnehmen.

Ich möchte weiterhin die Möglichkeiten des „Selbstgesteuerten Lernens- Digital“ nutzen und benötige differenziertes Aufgabenmaterial.

Besprechen Sie sich bitte über Ihre/eure Auswahl und senden Sie eine Variante bis Montag, 20.04.2020 um 18.00 Uhr, an die Adresse AbschlussCo@sekwa.de.

Vielen Dank für Ihre/eure Unterstützung.
Wir sind ein starkes Team, bleiben Sie alle gesund!

Beste Grüße sendet

Marcus Schiffer
Schulleiter

Rahmenbedingungen zur vorsichtigen und gestuften Wiederaufnahme des Schulbetriebes (17.04.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

zur vorsichtigen und gestuften Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Nordrhein-Westfalen sollen folgende Zielsetzungen erfüllt werden.

Es folgen, die für Sie/euch relevanten Strategien zum Umgang mit dem Corona-Virus aus der 14. Dienstmail des Staatssekretärs für das MSB in Auszügen:

„I. SCHRITTWEISE WIEDERAUFNAHME DES SCHULBETRIEBS

Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.

II. SCHULORGANISATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Anmerkung der Schulleitung: Die vorgesehenen schulspezifischen Organisationsgrundlagen und -formen der Sekundarschule der Stadt Warstein erhalten Sie in einem gesonderten Informationsschreiben.

III. FORTSETZUNG UND AUSWEITUNG DER NOTBETREUUNG

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.

Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

IV. SCHULFORM- UND BILDUNGSGANGBEZOGENE REGELUNGEN

ZENTRALE PRÜFUNGEN 10 (ZP 10)

In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen mit Priorität die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können. Auch hier ist die bestmögliche Vorbereitung das Ziel.

Da auch diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzes voraussichtlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.

Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten.

Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden.

Anmerkung der Schulleitung: Das Zeitraster des Prüfungszeitraumes an der Sekundarschule der Stadt Warstein erhalten Sie / erhaltet ihr in gesonderter Form.

  1. LERNEN AUF DISTANZ

Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

Es gilt weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.

V.

Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.“

Innerhalb dieser Rahmenvorgaben werden wir die schulspezifischen Organisationsformen im Sinne aller Schüler*innen unseres Abschlussjahrganges umsetzten.

Einen detaillierten Zeit- und Organisationsplan erhalten die Schüler*innen zeitnah.

Lerngruppen und Klassenräume werden diesbezüglich ebenso thematisiert wie die Stundentafel oder der Schüler*innentransport.

Ich freue mich bereits sehr auf die Rückkehr unserer Schüler*innen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen.

Marcus Schiffer
Schulleiter