Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
in meinem letzten Informationsschreiben hatte ich Sie/euch bereits um eine maßvolle Bewertung der sogenannten „Blauen Briefe“ gebeten und Ihnen/euch die besondere Berücksichtigung der derzeitigen Bedingungen für die individuelle Schullaufbahn bzw. den Schulabschluss erläutert.
Diesen Überlegungen Rechnung tragend, verfügte das Ministerium für Schule und Bildung NRW:
Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mich mit Erlass vom 24.03.2020 (Az: 221) gebeten, Sie zur Sicherstellung einer einheitlichen Verwaltungspraxis anzuweisen, dass, aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs, in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt werden.
Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Im Übrigen gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
Davon unberührt bleibt die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes zu informieren und zu beraten.
Eine Verfügung, die ich in unser aller Sinne sehr begrüße.
Sollten Sie/ihr ein Anschreiben erhalten, bitte ich Sie/euch dies als gegenstandslos anzusehen.
Ich wünsche Ihnen/euch allen eine gesunde Zeit und freue mich bereits auf unser Wiedersehen!
Marcus Schiffer
Schulleiter