Schule ab Montag, 16.03.2020, geschlossen
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler
hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.
1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit
die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen,
können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung
ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden
Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die
Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für
Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag
(17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im
Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die
Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2
SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl.
Ziff. 4.
2. Not-Betreuungsangebot
Die
Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die
in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im
Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst
ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des
Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet
werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah!
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Schiffer
Schulleiter