Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

soeben hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidung wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, über die ich Sie hiermit aktuell informieren möchte.

Nach dem heute im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:

1.) Maskenpflicht in den Schulen

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.

Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

2.) Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Absage Ausbildungsbörse

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

aufgrund der momentanen Pandemielage findet unsere Ausbildungsbörse am 19. März (9 Uhr bis 12 Uhr) nicht statt.

Wir bitten um Euer/Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Annika Rottwinkel und Sukhdeep Singh
Studien- & Berufswahlkoordinatoren

Terminierung von Schulpflegschaft und Schulkonferenz

Liebe gewählte Vertreter*innen unserer schulischen Gremien,

bitte beachten Sie folgende Termine:

Mittwoch, 23.03.2022, 19:00 Uhr (Aula): Schulpflegschaft

Mittwoch, 30.03.2022, 19:00 Uhr (Aula): Schulkonferenz

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Firma Jungeblodt erfüllt Kooperationsvertrag mit Leben

Pressemitteilung zum Bewerbertraining, Quelle: Soester Anzeiger, 09.03.2022

WDR zu Besuch an der SekWa

Der WDR war vergangene Woche zu Besuch an der SekWa. Die Fortschritte des neuen Robotik-Kurses wurden dabei aufgenommen. Der WDR stellte freundlicherweise sein fertiges Video zur Verfügung.

Quelle: WDR

Robotik-Kurs zu Besuch in Warsteiner Brauerei

Die Schüler/innen des Robotik-Kurses konnten ihr erlerntes Unterrichtswissen bei einem Besuch des Warsteiner-Unternehmens in der Praxis anwenden.
In einer dreistündigen Praxiseinweisung erhielten die Schüler/innen Einblicke in die Arbeits- und Funktionsweise des Robo-Systems UR10-Kobot. Dabei konnten sie sich in Programmierversuchen, Teach-In-Funktionen und Beispielanwendungen ausprobieren.

Großer Dank für diese spannende Erfahrung gebührt dabei dem Team der Warsteiner-Brauerei – unserem Kooperationspartner der Sekundarschule Warstein.

Verlängerung des Anmeldezeitraums

Liebe Eltern,

wir möchten Sie nicht unnötig in Gefahr bringen.

Bedingt durch die extremen Witterungsbedingungen muss die Schule am Donnerstag, 17.02.2022 leider geschlossen bleiben!

Folgerichtig kann an diesem Tage leider keine Anmeldung stattfinden.

Wir freuen uns, Ihnen folgende Verlängerung des Anmeldezeitraumes anbieten zu können:

Dienstag, 22.02.2022
08.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Landesweiter Unterrichtsausfall am 17.02.2022

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes und des Landeslagezentrums vom 16.02.2022 wird für den 17.02.2022 das folgende Unwetterereignis erwartet:

verbreitet Sturm- und schwere Sturmböen;
in Hochlagen Orkanböen.

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 13.03.2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Anmeldung an der SekWa

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns bereits sehr auf die Anmeldung unserer neuen Fünftklässler.

Das Anmeldeverfahren wird in diesem Jahr den pandemischen Bedingungen angepasst und angemessen organisiert.

Zum Schutze aller Beteiligten benötigen wir Ihre Unterstützung. Sie haben die Möglichkeit die Anmeldung persönlich im Sekretariat vorzunehmen oder auch in postalischer Form.

Anmeldung persönlich im Sekretariat (es gilt die 3G-Regelung) zu folgenden Zeiten:

Montag, 14.02.2022 bis Donnerstag, 17.02.2022: 8-13 und von 14-16 Uhr

Freitag, 18.02.2022: 8-12 Uhr

Samstag, 19.02.2022: 9-12 Uhr

Montag, 21.02.2022: 8-13 Uhr.

Anmeldung in postalischer Form:

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen, an unsere postalische Schuladresse, in einem Umschlag zu:

  1. Das ausgefüllte Datenblatt (Die Datei steht Ihnen zum Download bereit!)
  2. Eine Kopie des letzten Zeugnisses
  3. Eine Kopie der Geburtsurkunde
  4. Den Nachweis über den Masern-Impfschutz
  5. Die vier Anmeldescheine der Grundschule

Nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Schulsekretariat (02902/ 9791840), stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Drei neue Kooperationspartner

Die SekWa freut sich über drei weitere neue Kooperationspartner.

Quelle: Soester Anzeiger, 16.02.2022