Wichtige Informationen zur Sporthallennutzung (04.11.2020)

Für Sportunterricht in Sporthallen gilt:

• Auf dem Weg zur Sporthalle und in den Umkleiden und Gängen der Sporthalle sind Mindestabstandsregelungen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

• Während des eigentlichen Sportunterrichtes in der Sporthalle besteht keine Maskenpflicht.Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen starker physischer Betätigung ausdrücklich nicht vorgesehen. Situatives Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsbereich Bewegen an Geräten-Turnen, ist möglich.

• Die Größe der Umkleideräume sollte durch individuelle, schulinterne Belegungskonzepte berücksichtigt werden, damit sich eine möglichst geringe Zahl von Schülerinnen und Schülern zur gleichen Zeit in einer Umkleide befindet.Wichtig:Dieser Hinweis gilt nicht für die Primarstufe. Während des regulären Unterrichtes in der Primarstufe dürfen sich Schülerinnen und Schüler einer Klasse/Lerngruppe ohne Mund-Nasen-Schutz frei im Klassenraum bewegen, ohne Mindestabstände einhalten zu müssen. Diese Vorgabe kommt für die Umkleidesituation in der Sporthalle analog zur Anwendung.

• Falls möglich, sollen Sportgeräte und Sportmaterialien nach der Nutzung gereinigt oder desinfiziert werden. Die Desinfektion aller Kontaktflächen nach einer Unterrichtseinheit ist nicht erforderlich. Das Risiko einer Covid 19-Infektion durch eine Schmierinfektion gegenüber der Infektion durch Aerosole ist als sehr gering zu bewerten.

• Unbedingt erforderlich ist jedoch das gründliche Händewaschen oder Desinfizieren der Hände (vgl. auch Hinweise zur Handhygiene) vor und nach dem Sportunterricht. Schülerinnen und Schüler sinddarauf hinzuweisen, sich während des Sportunterrichtes nicht ins Gesicht zu fassen.

Sportunterricht (05.11.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

folgende Informationen sind von entscheidender Bedeutung:

  1. Seit Mittwoch, 04.11.2020, findet der Sportunterricht ausschließlich in der großen Sporthalle statt.
  2. Die Einzelsportstunden der der Klassen 5a, 5b und 5c werden durch SegeL- bzw. Fördereinheiten ersetzt.
  3. An folgenden Wochentagen findet ein wöchentlicher Wechsel der Hallennutzung statt:

Dienstag:

1./2. Stunde: Wechselkassen 5c/10a

3./4. Stunde: Wechselklassen 7d/10c

5./6. Stunde: Wechselklassen 8a/9b

Mittwoch:

5./6. Stunde: Wechselklassen 7b/8b

Donnerstag:

1./2. Stunde: Wechselklassen 6c/7a

3./4. Stunde: Wechselklassen 5b/8b

Freitag:

3./4.Stunde: Wechselklassen 6a/9d

5./6. Stunde: Wechselklassen 9c/10b

WICHTIG:

  1. Eine geregelte Durchführung des Sportunterrichtes begründet sich in der verantwortungsvollen und strikten Umsetzung der Hygienregeln!
  2. Eine Verletzung der Hygieneregeln verhindert die Durchführung eines medizinisch vertretbaren Sportunterrichtes.
  3. Der Sportunterricht wird in diesem Falle unmittelbar durch SegeL-und Fördereinheiten ersetzt.

Vielen Dank für Ihr/euer Verständnis und eurer verantwortungsvolles Handeln!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Wahl zum Schülersprecher (03.11.2020)

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die diesjährige Schülersprecherwahl steht vor der Tür, bei der ihr alle ein Mitspracherecht habt.

Aber was sind eigentlich die Aufgaben der Schülersprecher?
Die Schülersprecher leiten die SV-Sitzungen und das Schülerparlament. Sie sind für die Belange aller Schüler*innen der Schule zuständig und vertreten diese unter anderem auch in der Schulkonferenz und vor der Schulleitung der SekWa.

Folgende Schüler*innen haben sich zur Wahl gestellt: Lee Ann Wieczorek (10a), Leonie Páscoa (10c) und Robert Baumgärtner (10a).
Alle drei haben sich viel Mühe gegeben und Plakate erstellt, auf denen sie sich kurz vorstellen und euch ihre Ziele präsentieren.

Nun seid ihr gefragt: lest euch die Plakate (online) in Ruhe durch und entscheidet für euch selbst, welche Schülerin bzw. welcher Schüler eure schulischen Interessen und Belange eurer Meinung nach am Besten vertreten kann.
Im Laufe der Woche werdet ihr innerhalb eurer Klassen eine anonyme Wahl durchführen, bei der ihr euch für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten entscheiden müsst. Die Stimmzettel werden anschließend ausgezählt und das Ergebnis über die Schulhomepage aber auch über iServ bekannt gegeben.

Jede Stimme zählt!

Eure SV

Wichtige Informationen zum Schulbetrieb ab Montag, 02.11.2020 (29.10.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

die neuen offiziellen Vorgaben zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie führen zu einem veränderten Schulbetrieb an der Sekundarschule der Stadt Warstein:

1. Der für Mittwoch, 11.11.2020, geplante Elternsprechtag muss in modifizierter Form telefonisch durchgeführt werden. Einen detaillierten Ablaufplan erhalten Sie zeitnah.

2. Das Projekt  „Schule der offenen Tür“, geplant für die Zeit vom 24. – 26.11.2020, muss leider abgesagt werden.  Ein digitaler Schulrundgang wird bereits vorbereitet.

3. Der Sportunterricht in den Sport- und Schwimmhallen wird bis zum Eintreffen gegenteiliger ministerieller Direktiven durch zusätzliche Segel-Unterrichtseinheiten ersetzt.

Die derzeitige gesellschaftliche Situation verursacht bedauerliche Einschränkungen der Lern- und Lebensbedingungen an unserer Schule.

Das gesamte Team der Sekundarschule der Stadt Warstein bedankt sich für Ihr/euer Verständnis sowie die bemerkswerte Solidarität im Sinne aller Schüler*innen und Lehrer*innen. Vielen Dank!

Ich wünsche Ihnen/euch eine gesunde Zeit!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Informationen zum Elternsprechtag am Mittwoch, 11.11.2020 (26.10.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

die derzeitige Pandemiesituation erfordert eine Anpassung der Modalitäten bezüglich des Elternsprechtages. Folgendes Prozedere ist vorgesehen:

  • Alle Schüler*innen füllen zunächst den Lernentwicklungsbericht in ihrem Lernplaner auf Seite 22 aus und legen diesen den jeweiligen Klassenlehrer*innen bis Freitag, 30.10.2020 vor.
  • Alle Fachlehrer*innen geben, wie gewohnt, Rückmeldung zum derzeitigen Leistungsstand der Schüler*innen in schriftlicher Form.
  • Die jeweiligen Klassenlehrer*innen füllen mit Hilfe der o. g. Informationen für jedes Kind eine Übersicht über den Leistungsstand aus. Diese erhalten die Schüler*innen am Montag, 02.11.2020.
  • Ihr Kind legt Ihnen diese Übersicht vor, damit Sie den unteren Abschnitt ausfüllen. In dringenden Fällen haben Sie die Möglichkeit, einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Bitte sorgen Sie dafür, dass der Abschnitt spätestens bis Freitag, 06.11.2020 ausgefüllt den jeweiligen Klassenlehrer*innen durch Ihr Kind vorgelegt wird.

Zum Schutze aller Beteiligten, möchte ich an dieser Stelle noch einmal auf die Möglichkeit der kontaktfreien Kommunikation mit den Kolleg*innen per Dienst E-Mail hinweisen:  (nachname@sekwa.de – siehe auch: https://www.sekwa.de).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Anke Angele
Didaktische Leiterin

Update zur Woche der offenen Tür (26.10.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen der zukünftigen fünften Klassen,

durch die aktuelle Entwicklung in Zeiten der Pandemie müssen wir Sie bitten, lediglich mit nur einer erziehungsberechtigten Person und nur dem anzumeldenden Kind an diesem Tag zu erscheinen.

Außerdem möchten wir Sie bitten, uns die derzeitige Schule und auch die Klasse mitzuteilen, damit wir bei der Organisation der Gruppen eine Vermischung weitgehend vermeiden können.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen, bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Häckel
Abteilungsleiter 5-7

Zusätzliche Busse im Schülerverkehr (23.10.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtige, liebe Schülerinnen und Schüler,

heute erreichte uns die nachfolgende Presse-Info der Stadt Warstein betreffend zusätzlicher Busse im Schülerverkehr.

Schulbeginn nach den Herbstferien: Ergänzende Informationen des MSB (21.10.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

am heutigen Tage erhielten wir ergänzende Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichtes nach den Herbstferien:

„In der Zeit nach dem 8. Oktober 2020 hat sich die Entwicklung der Pandemie in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen deutlich verändert. Wesentliche Indikatoren für das Infektionsgeschehen sind in den letzten Tagen deutlich, in manchen Regionen Nordrhein-Westfalens sogar sehr deutlich gestiegen. Sie zeigen somit die aktuell dynamische Entwicklung der Pandemie an.

Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler.
Nordrhein-Westfalen ist sich darin als Mitglied der Kultusministerkonferenz mit allen Ländern einig.

Diesen Weg wollen wir weitergehen. Hierzu werden wir die Regelungen und Empfehlungen des Landes zum Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und neuer Erkenntnisse aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung immer wieder der aktuellen Situation anpassen. Zugleich ist es unser Ziel, klare und bislang bewährte Regelungen zu etablieren und beizubehalten.

Mit dieser SchulMail werden folgende Anpassungen und Ergänzungen bereits bestehender Regelungen und Empfehlungen vorgenommen:

Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 als gemeinsames Dokument der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW wurden auf den aktuellen Stand gebracht:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten[1]

Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.

Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf[2]

Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:

· Stoßlüften alle 20 Minuten,

· Querlüften wo immer es möglich ist,

· Lüften während der gesamten Pausendauer.

Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:

https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw [3]

Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.

Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien – ebenso wie nach den Sommerferien – durch zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen. Zudem kann und soll sie eine wichtige Grundlage für die örtlich zuständigen Gesundheitsämter sein, wenn es darum geht, weitreichende Quarantäne-Maßnahmen zu vermeiden. Im Falle eines Infektionsgeschehens an Ihrer Schule wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die örtlichen Gesundheitsbehörden auf der Grundlage Ihrer Dokumentationen bei der Nachverfolgung von Infektionsketten weiterhin bestmöglich unterstützen.“

Für die Sekundarschule der Stadt Warstein gilt:

  1. Maskenpflicht
  2. Der Präsenzunterricht am Nachmittag für die Jahrgangsstufen 5 und 6
  3. Das bewährte Betreuungsangebot für alle SuS
  4. Eine Einhaltung der schulspezifischen Regeln zum Schutze aller Beteiligten.

Vielen Dank für Ihre/eure Solidarität in schwierigen Zeiten!

Im Namen des gesamten Teams der Sekundarschule der Stadt Warstein

Marcus Schiffer
Schulleiter

Grußworte zu den Ferien (09.10.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

unter erschwerten Bedingungen haben wir die erste Teiletappe des Schuljahres 2020/2021 gemeinsam erreichen können.

Ich möchte mich an dieser Stelle, im Namen des gesamten Leitungsteams, für Ihre/eure Kooperationsbereitschaft, Solidarität aber auch für Ihr/euer Engagement im Sinne aller handelnden Personen der Sekundarschule der Stadt Warstein bedanken!

Die Unwägbarkeiten des Pandemieszenarios konnten wir gemeinsam eindrucksvoll bewältigen.

Ich wünsche Ihnen/euch persönlich aber natürlich auch Ihren/euren Familienangehörigen erholsame Herbstferien.

Bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter