Wechselunterricht ab Montag, 15.03.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

ab Montag, 15.03.2021 gelten an der Sekundarschule der Stadt Warstein folgende Regelungen:

  1. Die Hälfte unserer Schülerinnen aus allen Jahrgangsstufen (5-10) kehrt in der Woche vom 15.03 – 19.03.2021 in den Präsenzunterricht zurück. Diese Schülerinnen erhalten in der Schulwoche vom 22.03 – 26.03.2021 Distanzunterricht.
  2. Die zweite Hälfte unserer Schülerinnen erhält vom 15.03. – 19.03.2021 Distanzunterricht. Diese Schülerinnen erhalten in der Schulwoche vom 22.03.- 26.03.2021 Präsenzunterricht.
  3. Die Aufteilung der Klassen und die Kommunikation der Gruppenzugehörigkeit obliegt den Klassenlehrer*innen.
  4. Die bisherigen Rückmeldungen zu den Ausarbeitungen unserer Schüler*innen werden ab Montag, 15.03.2021 in den Präsenzunterricht der Lerngruppen integriert.
  5. Der Zeitraum von 07.30 Uhr – 12.45 Uhr definiert die Kernunterrichtszeit.
  6. Innerhalb dieses Zeitraumes findet der Unterricht aller Jahrgänge gemäß des regulär gültigen Stundenplanes statt.
  7. Videokonferenzen können während der Kernunterrichtszeiten nicht durchgeführt werden.
  8. Das Betreuungsangebot für die angemeldeten Schülerinnen der 5. und 6. Jahrgangsstufen findet am Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:30 – 15:15 Uhr statt. Am Mittwoch und Freitag werden die angemeldeten Schülerinnen jeweils von 07:30 Uhr – 12:45 Uhr betreut.
  9. Die unabdingbaren Verhaltensregeln zur Eindämmung der Pandemie, samt durchgängiger Maskenpflicht (mindestens medizinische Masken, besser noch FFP-2-Masken), gelten auf dem gesamten Schulgelände.
  10. Nutzen Sie unsere Organisations- und Kommunikationsplattform IServ sowie die dienstlichen eMail-Adressen der Kolleg*innen.
    Das gesamte Team der Sekundarschule der Stadt Warstein freut sich auf Anfragen, Informationen und Anregungen Ihrerseits.
  11. Sämtliche allgemeingültigen Informationen werden über die Schulhomepage und über die Newsfunktion von IServ kommuniziert.
    Beobachten Sie diese Kommunikationskanäle bitte regelmäßig.

Wir freuen uns bereits sehr auf die Rückkehr der Schüler*innen!

Eine gute Zeit wünscht Ihnen/euch

Marcus Schiffer
Schulleiter

Wechselunterricht ab Montag, 15.03.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

ab Montag, 15.03.2021 gelten an der Sekundarschule der Stadt Warstein folgende Regelungen:

  1. Die Hälfte unserer Schülerinnen aus allen Jahrgangsstufen (5-10) kehrt in der Woche vom 15.03 – 19.03.2021 in den Präsenzunterricht zurück. Diese Schülerinnen erhalten in der Schulwoche vom 22.03 – 26.03.2021 Distanzunterricht.
  2. Die zweite Hälfte unserer Schülerinnen erhält vom 15.03. – 19.03.2021 Distanzunterricht. Diese Schülerinnen erhalten in der Schulwoche vom 22.03.- 26.03.2021 Präsenzunterricht.
  3. Die Aufteilung der Klassen und die Kommunikation der Gruppenzugehörigkeit obliegt den Klassenlehrer*innen.
  4. Die bisherigen Rückmeldungen zu den Ausarbeitungen unserer Schüler*innen werden ab Montag, 15.03.2021 in den Präsenzunterricht der Lerngruppen integriert.
  5. Der Zeitraum von 07.30 Uhr – 12.45 Uhr definiert die Kernunterrichtszeit.
  6. Innerhalb dieses Zeitraumes findet der Unterricht aller Jahrgänge gemäß des regulär gültigen Stundenplanes statt.
  7. Videokonferenzen können während der Kernunterrichtszeiten nicht durchgeführt werden.
  8. Das Betreuungsangebot für die angemeldeten Schülerinnen der 5. und 6. Jahrgangsstufen findet am Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:30 – 15:15 Uhr statt. Am Mittwoch und Freitag werden die angemeldeten Schülerinnen jeweils von 07:30 Uhr – 12:45 Uhr betreut.
  9. Die unabdingbaren Verhaltensregeln zur Eindämmung der Pandemie, samt durchgängiger Maskenpflicht, wgelten auf dem gesamten Schulgelände.
  10. Nutzen Sie unsere Organisations- und Kommunikationsplattform IServ sowie die dienstlichen eMail-Adressen der Kolleg*innen.
    Das gesamte Team der Sekundarschule der Stadt Warstein freut sich auf Anfragen, Informationen und Anregungen Ihrerseits.
  11. Sämtliche allgemeingültigen Informationen werden über die Schulhomepage und über die Newsfunktion von IServ kommuniziert.
    Beobachten Sie diese Kommunikationskanäle bitte regelmäßig.

Wir freuen uns bereits sehr auf die Rückkehr der Schüler*innen!

Eine gute Zeit wünscht Ihnen/euch

Marcus Schiffer
Schulleiter

Anmeldung der neuen Fünftklässler: 22.02.2021 bis 09.03.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns bereits sehr auf die Anmeldung unserer neuen Fünftklässler.

Das Anmeldeverfahren wird in diesem Jahr den pandemischen Bedingungen angepasst und angemessen organisiert.

Zum Schutze aller Beteiligten benötigen wir Ihre Unterstützung.

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen, an unsere postalische Schuladresse, in einem Umschlag zu:

  1. Das ausgefüllte Datenblatt (Die Datei steht Ihnen zum Download bereit!)
  2. Eine Kopie des letzten Zeugnisses
  3. Eine Kopie der Geburtsurkunde
  4. Den Nachweis über den Masern-Impfschutz
  5. Die vier Anmeldescheine der Grundschule

Nach vorheriger Terminvereinbarung über unser Schulsekretariat (02902/ 9791840), stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Bund-Länder-Spitzenberatungen am Mittwoch, 03. März 2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

in traditioneller Manier erwarten wir gemeinsam die nächste Mitteilung des Schulministeriums NRW, welche die strukturellen Rahmenbedingungen des Schulbetriebes offiziell festlegt.

Ein konkreter Veröffentlichungstermin ist bisher unbekannt.

Auf Spekulationen und Rückfragen bezüglich des Inhaltes bzw. der Auswirkungen auf den Schulbetrieb der Sekundarschule der Stadt Warstein darf demnach getrost verzichtet werden.

Ich werde Sie/euch zeitnah über die offiziellen Dienstanweisungen in Kenntnis setzen.

Es grüßt Sie/euch

Marcus Schiffer
Schulleiter

Anmeldung für die Sekundarschule per Post

Belecke – Ein verändertes Anmeldeverfahren gibt es aufgrund der Corona-Beschränkungen für die neuen Fünftklässler an der Sekundarschule der Stadt Warstein im Schuljahr 2021/22. Der Anmeldezeitraum endet am Freitag, 5. März. Die Eltern müssen die Unterlagen (ausgefülltes Datenblatt, Kopie des letzten Zeugnisses, Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis über den Masern-Impfschutz, vier Anmeldscheine der Grundschule) per Post an die Sekundarschule schicken. Das Anmeldformular kann auf der Homepage heruntergeladen werden. Nach vorheriger Terminvereinbarung über das Sekretariat (02902/9791840) ist bei Bedarf auch ein persönliches Gespräch möglich, erläutert Schulleiter Marcus Schiffer.

Quelle: Warsteiner Anzeiger, 26.02.2021

Ergänzender Hinweis: Alle notwendigen Informationen sowie das Anmeldeformular können in der Rubrik SERVICE – ANMELDUNG oder hier heruntergeladen werden.

Elterninfo zu den Änderungen der Coronaschutzverordnung

Sehr geehrte Eltern der Klassen 10,
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte der Klassen 10,

gestern wurden Änderungen an der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO vom 07.01.21 In der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung) vorgenommen. Dies betrifft auch die Maskenpflicht.

Die Schüler*innen sind demzufolge verpflichtet, eine medizinische Maske (OP Maske), Maske des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder eine Maske vergleichbaren Standards (K 95/95N) zu tragen.

Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands im Klassenraum, im Schulgebäude und auf dem Schulhof.

Das Betreten des Schulgebäudes ist nur für Schülerinnen, Lehrerinnen und schulisches Personal erlaubt.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder und hoffen auf einen guten Start.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Krampe
Abteilungsleiterin 8-10

Zusatzinformationen zum Präsenz- und Distanzunterricht

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

der Präsenzunterricht unserer Abschlussklassen beginnt am Montag, 22.02.2021. Die Jahrgangsstufen 5-9 erhalten weiterhin Distanzunterricht.

Neben den bereits kommunizierten Regelungen sind folgende Informationen zu beachten:

  1. Die Aufgaben des Distanzunterrichtes werden in dieser Woche, bedingt durch die Umstrukturierung unserer Organisations- und Kommunikationsplattform IServ, umfänglich und inhaltlich als Wochenaufgaben gestaltet.
  2. Die Aufgaben des Distanzunterrichtes werden für alle Jahrgänge zukünftig bereits am Sonntag (bis 18.00 Uhr) eingestellt. Diese Regelung tritt, als ausdrückliches Anliegen der Schulkonferenzvertreter*innen, mit sofortiger Wirkung in Kraft.
  3. Die Bedarfe der Schülerinnen bezüglich einer kostenlosen „Microsoft-Office-Lizenz“ können ab sofort an die Klassenlehrerinnen per Mail übermittelt werden.

Ich wünsche Ihnen/euch allen ein schönes Wochenende!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Präsenzunterricht für die Abschlussklassen ab Montag, 22.02.2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

in der kommenden Woche dürfen wir die Hälfte der Schüler*innen unseres Abschlussjahrganges in der Schule begrüßen.

Ab Montag, 22.02.2021, kann, im wöchentlichen Wechsel, Unterricht für die verkleinerten Lerngruppen des zehnten Jahrganges vor Ort und digital stattfinden.

Die Klassenlehrerinnen haben die Schülerinnen bereits über die Gruppeneinteilungen informiert. Die Stundenpläne wurden entsprechend kommuniziert.

Die Jahrgänge 5-9 erhalten weiterhin Distanzunterricht in erprobter Form.

Wir freuen uns bereits auf die Rückkehr unserer Schüler*innen und wünschen Ihnen eine gute Zeit!

Im Namen des gesamten Teams der Sekundarschule der Stadt Warstein grüßt Sie

Marcus Schiffer
Schulleiter

Langfristige Organisation des Schulbetriebes an der SekWa

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

ich werde Sie/euch unmittelbar nach dem Abschluss der Schulkonferenz, am Dienstag, 16.02.2021, über die weiteren organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung des Schulbetriebes an der Sekundarschule der Stadt Warstein informieren.

Ich wünsche Ihnen/euch allen eine gute und gesunde Zeit!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Schulformrelevante Informationen des Ministeriums

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

es folgen die schulformrelevanten Details der aktuellen Schulmail:

Generelle Vorgaben für weiterführende allgemeinbildende Schulen

  • Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in einer Abschlussklasse befinden, werden auch nach dem 22. Februar 2021 vorerst noch auf Distanz unterrichtet.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 bleibt das Betreuungsangebot sowie für alle anderen Jahrgänge bleiben die bisherigen Lernangebote unverändert.

Regelungen für die Abschlussklassen

Allen Schülerinnen und Schülern, die vor Prüfungen stehen und die einen erfolgreichen Abschluss ihrer bisherigen Schullaufbahn anstreben, wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen ist grundsätzlich eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auch in voller Klassenstärke möglich. Mit dem Ziel der Kontaktreduzierung können Klassen und Lerngruppen jedoch auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Ziel bleibt es, eine ausreichende und gute Vorbereitung auf Abschlussprüfungen im Rahmen des hierzu notwendigen Präsenzunterrichts zu sichern. Für die Schülerinnen und Schüler kann es zu einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht kommen. Auch ein Hybrid-Unterricht ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, möglich. Modelle zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht finden Sie in den Handreichungen zur lernförderlichen bzw. chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht.

Zu den Abschlussklassen in den allgemeinbildenden Schulen zählen:

  • Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 sowie dem mittleren Schulabschluss (ZP 10) teilnehmen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die – auch ohne Teilnahme an den ZP 10 – die letzte Klasse im allgemeinbildenden Schulsystem besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase 2, für die ab dem 23. April 2021 die Abiturprüfungen beginnen, auch die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase 1, da auch deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des von ihnen angestrebten Abiturs zählen.

Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen können die Schulen unter Beachtung der nachfolgenden Punkte eigene Gestaltungsspielräume nutzen.

Besondere Regelungen für den Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der Sekundarstufe I

  • Für das gesamte aus Präsenz- und Distanzunterricht bestehende Unterrichtsangebot gelten die jeweiligen Stundentafeln und Kernlehrpläne.
  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten möglichst im selben Umfang Präsenz- und Distanzunterricht. Dabei sind konstante Lerngruppen zu bilden.
  • Maßnahmen äußerer Differenzierung, wie sie beispielsweise im Bereich der zweiten Fremdsprache bzw. im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Unterscheidung in E- und G-Kurse üblich sind, müssen den Erfordernissen angepasst oder ausgesetzt werden.
  • Einzelne Fächer können – in Abhängigkeit von den standortspezifischen, auch personellen Rahmenbedingungen – überwiegend auf Distanz unterrichtet werden; allerdings sollten die Fächer der zentralen Prüfungen im Mittelpunkt des Präsenzunterrichts stehen.
  • Generell ist zu prüfen, ob Klassenarbeiten erst nach Ostern geschrieben werden können. In jedem Fall sollte ihnen eine längere Phase des Präsenzunterrichts vorausgehen.

Bei der Umsetzung dieser Vorgaben zum Schulbetrieb ab dem 22. Februar 2021 bitte ich Sie, wenn nötig, die Unterstützung der Schulaufsicht und des Schulträgers zu suchen und vor Ort die Möglichkeiten von Kooperationen zu nutzen. Zudem möchte ich Sie noch einmal auf die Möglichkeit hinweisen, bei Personalengpässen befristete Verträge abschließen zu können. Darüber hinaus sollten nach wie vor die Möglichkeiten eines versetzten oder gestaffelten Unterrichtsbeginns genutzt werden.

Weitere Maßnahmen

Um Sie bei der weiteren Planung der kommenden Wochen zu unterstützen, möchte ich Sie heute darüber hinaus noch über folgende Entscheidungen informieren:

Verschiebung von VERA 8 und VERA 3

Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben. Dies gilt ebenfalls für die ursprünglich zwischen dem 22. April und dem 5. Mai 2021 vorgesehenen Vergleichsarbeiten in der Klasse 3 der Primarstufe (VERA 3). Frühestens im September 2021 werden diese Lernstanderhebungen dann in den Klassen 4 und 9 durchgeführt. Sie können hiermit den Lehrkräften zu Beginn des kommenden Schuljahres Aufschluss über bestehende Lernlücken ermöglichen. Nähere Informationen zu VERA erhalten Sie in Kürze mit einer gesonderten SchulMail.

Reduzierung der Zahl vorgeschriebener Klassenarbeiten

Mit einem gesonderten Erlass wird in Kürze die nach den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) vorgeschriebene Anzahl der Klassenarbeiten in diesem Jahr reduziert. Im ersten Halbjahr ausgebliebene Klassenarbeiten müssen – sofern nicht bereits geschehen – nicht nachgeholt werden. Im zweiten Halbjahr sind zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen. Die ZP 10 gilt als eine dieser zwei Leistungen. Die in den Ausbildungsordnungen eröffnete Möglichkeit, eine schriftliche Arbeit durch eine andere Form der Leistungserbringung zu ersetzen, bleibt bestehen. Mit diesem Schritt wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass in den vergangenen Wochen Distanzunterricht stattgefunden hat und eine Rückkehr in den Präsenzunterricht nicht in erster Line zur schriftlichen Leistungsüberprüfung dienen sollte. Zugleich wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler auch im Distanzunterricht regelmäßige Rückmeldungen durch ihre Lehrkräfte erhalten und mehr als eine Leistung erbracht wird, um das Gewicht einer einzelnen Leistung nicht zu groß werden zu lassen.

Fortsetzung der Ferienprogramme

Die Förderung von außerschulischen Angeboten zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich wird erneut möglich sein. Die Förderrichtlinien werden – auch mit dem Ziel einer weiteren Flexibilisierung – gegenwärtig angepasst. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat durch Beschluss vom 3. Februar 2021 bereits Fördermittel in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro für den Zeitraum bis zum Ende der Sommerferien 2022 bereitgestellt. Damit wird den Trägern der Maßnahmen und Ihren Schulen eine langfristige Perspektive im Interesse der Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Förderanträge können weiterhin durch Schulträger und weitere Bildungsanbieter gestellt werden. Die außerschulischen Angebote sollen einerseits vor allem das erfolgreiche Anknüpfen an schulische Lernprozesse und die Vorbereitung auf Prüfungen, die in den Schulen stattfinden, unterstützen, andererseits Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung stärken. Die Schulen werden gebeten, die Maßnahmen zu unterstützen, indem zum Beispiel Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern auf Angebote hingewiesen oder individuelle Förderpläne zur Verfügung gestellt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Förderrichtlinien werden mit einer separaten SchulMail in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Berufliche Orientierung

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler und deren beruflicher Zukunft weiterhin notwendig. Die Umsetzungsvorgaben unterscheiden zwei Unterrichtsszenarien: Im Distanzunterricht ist die Umsetzung der Standardelemente nur in digitaler Form möglich. Nur in Ausnahmefällen können auf Wunsch der Eltern und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses der Betriebe Praktika durch die Schulleitungen auch in Präsenz im Betrieb genehmigt werden. Im Präsenz- oder Wechselunterricht sind für die Umsetzung weitreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten eingeräumt worden. Diese finden Sie gesammelt in dem FAQ für alle Standardelemente.

Klassenfahrten bis zu den Sommerferien

Bereits aktuell ist die Durchführung von Schulfahrten (BASS 14-12 Nr.2) für die Zeit bis zum 31. März 2021 unzulässig. Wegen der anhaltend pandemiebedingten Unsicherheiten gilt dies ab sofort auch für die Zeit vom 1. April bis zum 5. Juli 2021. Ein entsprechender Runderlass ergeht in Kürze. Mit Runderlass vom 10. Dezember 2020 hat das Land erklärt: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden grundsätzlich die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Hotel oder Jugendherberge) rechtmäßig in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten für alle abzusagenden Schulfahrten, die vor dem 24. März 2020 für den Zeitraum 1. November 2020 bis 31. März 2021 gebucht worden sind, übernommen. Dies gilt auch für Schulfahrten, die zwischen den Oster- und den Sommerferien 2021 durchgeführt werden sollten, wenn diese Fahrten vor dem 24. März 2020 gebucht wurden. Zusätzlich werden anfallende Gebühren für Umbuchungen übernommen, wenn hierdurch gegenüber der Absage eine Reduktion der Kosten bewirkt werden konnte oder kann.“

Die veränderten organisatorischen Bedingungen des Schulbetriebes an der Sekundarschule der Stadt Warstein ab dem 22. Februar 2021 erhalten Sie zeitnah.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter