Formlose Befreiung vom Präsenzunterricht (13.12.2020)
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
Wir möchten dieses Verfahren für Sie angehm und unbürokratisch gestalten.
Unter Verwendung folgender Beispielformulierung senden Sie bitte ihr Anliegen an die Adresse:
Praesenzpflicht@sekwa.de
Beispielformulierung:
„Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben befreie ich meine Tochter/meinen Sohn _______ (Vorname/Nachnahme) von der Teilnahme am Präsenzunterricht.“
Zur Optimierung der Organisation des Präsenz- und Distanzunterrichtes im Sinne aller Schülerinnen und Schüler, bitte ich Sie um eine umgehende Anzeige Ihrer Entscheidung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schiffer
Schulleiter