Liebe Eltern,
wie überall im Leben, gibt es auch an unserer Schule nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen. Diese sollen den Schulalltag angenehmer für ihre Kinder und uns Lehrer gestalten. Bitte sprechen sie die Punkte in einem kurzem Gespräch mit ihren Kindern an. Versuchen sie die angesprochenen Themen anhand von Beispielen zu verdeutlichen.
Vielen Dank für ihre Unterstützung
Sekundarschule der Stadt Warstein Schul- und Hausordnung
1. Präambel
Ziel der Sekundarschule Warstein ist es, unseren Kindern und Jugendlichen einen Lernort zu bieten, den man gerne besucht, an dem man motiviert lernt und optimal gefördert wird. Die Schule soll ein Ort sein, der jedes Mitglied der Schulgemeinschaft wertschätzt und die verschiedenen Stärken jedes Einzelnen und deren Unterschiede als Bereicherung versteht.
Verantwortungsbewusstsein, respektvoller Umgang miteinander, Höflichkeit und Toleranz sind Eckpfeiler für unser schulisches Zusammenleben.
2. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
– In den Pausen dürfen Schülerinnen und Schüler das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. Ausnahmen bilden die Genehmigungen von Aufsicht führenden Lehrpersonen.
– Schülerinnen und Schüler begegnen sich rücksichtsvoll und tragen Meinungsverschiedenheiten nicht mit körperlicher oder verbaler Gewalt aus.
– Das Schulgebäude, alle Ausstattungsgegenstände und der Schulhof werden pfleglich behandelt und sauber gehalten, der Hofdienst wechselt dazu wöchentlich von Klasse zu Klasse.
– Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Hier gilt eine besondere Verpflichtung zur Hygiene und Sauberkeit.
– Beim Pausensport werden die einzelnen Spielzonen eingehalten.
– Während der Unterrichts- und Pausenzeiten gilt ein generelles Handyverbot.
3. Verhalten auf dem Schulweg und an der Bushaltestelle
– Überhastetes Laufen, Schubsen und Drängeln sind zu unterlassen.
– Beim Einsteigen in den Bus haben die jüngsten Mitglieder unserer Schule Vorrang.
4. Verhalten im Unterricht
– Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
– Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
– Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
– Schülerinnen und Schüler haben zu Unterrichtsbeginn die notwendigen Materialien auf dem Tisch.
– Wir sind aufmerksam und beteiligen uns am Unterricht.
– Wir melden uns und warten, bis wir aufgerufen werden.
– Wir hören zu, wenn andere sprechen.
– Wir befolgen die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer.
Außerdem gilt:
– Fachräume
Die Fachräume dürfen nur mit Begleitung einer Lehrkraft betreten werden. Es gelten die entsprechenden Fachraumordnungen.
– Unterrichtsausfall
Ist eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, so verständigt die Klassensprecherin/der Klassensprecher das Sekretariat.
5. Unterrichtsversäumnisse
Bei Erkrankung ist die Schule schnellstmöglich durch einen
Erziehungsberechtigten telefonisch zu benachrichtigen. Die schriftliche Entschuldigung (im Lernplaner) ist dem Klassenlehrerteam bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs vorzulegen. Tritt eine Erkrankung während der Unterrichtszeit auf, so trifft die jeweilige Lehrkraft in Absprache mit den Erziehungsberechtigten weiter Maßnahmen. Anträge auf Beurlaubung sind dem Klassenlehrerteam rechtzeitig vorzulegen. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Schulferien ist grundsätzlich nicht zulässig.
6. Sachschäden
Aufgetretene Schäden in den Schulgebäuden oder an sonstigen
Einrichtungsgegenständen sind sofort dem Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden. Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Zerstörung von Schuleigentum haften die Erziehungsberechtigten.
Ausgeliehene Schulbücher sind pfleglich zu behandeln und mit einem Schutzumschlag zu versehen. Bei der Rückgabe stark beschädigter Bücher wird eine Kostenbeteiligung von 10 € fällig.