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Schulleiter-Info 2 (16.03.2020): Betreuungsanspruch und -bedarf

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

der Personenkreis der in kritischen Infrastrukturen Tätigen kann sich bei entsprechend nachgewiesenem Betreuungsbedarf über das E-Mail-Postfach „SekwaCo@sekwa.de“ mit uns in Verbindung setzen.

Die Leitlinien zur Bestimmung des Personales kritischer Infrastrukturen entnehmen Sie bitte den Internetauftritten des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales :

1. https://www.mkffi.nrw.de

2. https://www.mags.nrw.de

Die Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen liegt dort als PDF-Datei vor.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Schulleiter-Info (16.03.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

zur Bewältigung einiger Aufgaben des „Selbstgesteuerten Lernens- Digital“ ist die Inanspruchnahme der Lehrbücher und Lernmaterialien aus der Schule notwendig.

 Folgende Abholzeiten sind organisiert:

Dienstag, 17.03.2020:

Klasse: Uhrzeit:
Jahrgang 10 07.30 – 8.15 Uhr
Jahrgang 9 08.30 – 09.15 Uhr
Jahrgang 8 09.30-   10.15 Uhr
Jahrgang 7 10.30 – 11.15 Uhr
Jahrgang 6 11.30 – 12.00 Uhr
Jahrgang 5 12.15 – 13.00 Uhr

Wichtiger Hinweis:

  1. Die Abholung der Lehrbücher und Lernmaterialien ist ohne unnötige Aufenthalte auf dem Schulgelände durchzuführen.
  2. Die Präventionsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sind zwingend einzuhalten!
  3. Ansammlungen von Schülergruppen sind ausdrücklich zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Wichtige Informationen des Schulleiters

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

aus gegebem Anlass wende ich mich direkt an Sie bzw. euch.

Die angeordnete Schulschließung stellt uns alle vor besondere Herausforderungen.

Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen einige Sorgen und Befürchtungen nehmen.

  1. Die Schullaufbahnen und Abschlüsse Ihrer Kinder sind durch die temporäre Schließung der Schule nicht betroffen. Einzig der gemeinsame Unterricht im Klassen- bzw. Kursverband wird ausgesetzt. Praktika und Berufsfelderkundungstage müssen leider entfallen.
  2. Auf der Homepage unserer Schule werden ab Montag, 16.03.2020, wöchentlich Lernmaterialien zum „Selbstgesteuerten Lernen – Digital“ zur Verfügung gestellt.
    Besondere Berücksichtigung findet diesbezüglich unser Abschlussjahrgang.
  3. Die Sekundarschule der Stadt Warstein richtet ein E-Mail-Postfach „SekwaCo@sekwa.de“ ein.
    Hier können Sie ab Dienstag, 17.03.2020, in den Dialog mit unserem Bereitschaftsteam treten.
  4. Sie erhalten auf der Schulhomepage in regelmäßigen Abständen zusätzliche Information zu allen relevanten Veränderungen hinsichtlich der bisherigen Schuljahresplanung.

In der Hoffnung, Sie/euch alle zeitnah bei bester Gesundheit in der Schule begrüßen zu dürfen, verbleibe ich

mit besten Wünschen

Marcus Schiffer

P.S.: Wir sind eine starke Gemeinschaft und werden die Situation gemeinsam solidarisch meistern.



Schule ab Montag geschlossen

Schule ab Montag, 16.03.2020, geschlossen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler 

hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNGDamit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah!

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Betriebspraktikum Jahrgang 9

Betriebspraktikum des Jahrganges 9

Sehr geehrte Ansprechpartner*innen unserer Kooperationsbetriebe,

zur Vereinfachung des Verfahrens und als schulischer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus muss das Betriebspraktikum des neunten Jahrganges im Schuljahr 2019/20 leider entfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Durchführung von Schulfahrten, Studienfahrten

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

folgende unmissverständliche und nachvollziehbare Dienstanweisung erhielt ich am gestrigen Tage:

Zur Durchführung von Schulfahrten, Studienfahrten:
Zur Vereinfachung des Verfahrens und als schulischer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sind daher alle ein- und mehrtägigen Schulfahrten etc. in das In- und Ausland abzusagen, soweit diese bis zum Beginn der Osterferien stattfinden sollten.

Zur Kostenerstattung:
Werden Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche abgesagt, weil die Absage danach zwingend vorzunehmen ist (Risikogebiete) oder empfohlen wurde (Nicht-Risikogebiete im Ausland), werden die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen) eventuell in Rechnung gestellte Stornierungskosten, sofern diese nachgewiesen sind, vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen.
Mögliche Ansprüche gegenüber Reiserücktrittsversicherungen sind vorrangig geltend zu machen.
Im Übrigen gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht. Das heißt, es besteht die Verpflichtung der Schule, gegenüber den Vertragspartnern auf den Abzug bzw. die Rückzahlung ersparter Aufwendungen hinzuwirken.
Die Kostenübernahme des Landes ist in jedem Fall auf die Kosten begrenzt, die dadurch entstehen, dass die Reise am bereits gebuchten Termin nicht durchgeführt werden kann oder konnte.
Die Einzelheiten zur Kostenübernahme werden derzeit kurzfristig abgeklärt und die Informationen sodann zur Verfügung gestellt.
Entsprechende Ansprüche sind bei der für die Schule zuständigen Bezirksregierung geltend zu machen.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien, vor dem Hintergrund der derzeitigen gesamtgesellschaftlichen Situation, Gesundheit und ein hohes Maß an Optimismus zur Bewältigung der zukünftigen Aufgaben.
Die Enttäuschung über eine ausgefallene Klassenfahrt bleibt durchaus nachvollziehbar.
Die Vernunft und das vorausschauende Handeln lassen eine Absage jedoch alternativlos erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Schule-Eltern-Forum Jahrgang 10

Einladung zum Schule-Eltern-Forum des zehnten Jahrganges

Datum: Mittwoch, 18.03.2020
Beginn: 19.00 – 20.00 Uhr
Ort: Foyer der Schulaula

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Formalia
  2. Aktuelle Lehr- und Lernsituation an der Sekundarschule der Stadt Warstein
  3. Anliegen der Klassenpflegschaften

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Schule-Eltern-Forum Jahrgang 9

Einladung zum Schule-Eltern-Forum des neunten Jahrganges

Datum: Mittwoch, 04.03.2020
Beginn: 19.00 – 20.00 Uhr
Ort: Foyer der Schulaula

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Formalia
  2. Aktuelle Lehr- und Lernsituation an der Sekundarschule der Stadt Warstein
  3. Anliegen der Klassenpflegschaften

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Änderungen im Busfahrplan

Zum 02. März 2020 ändert sich die morgendliche Schülerbeförderung von Suttrop und Warstein zur Sekundarschule in Belecke.

1.    06:52 650 Warstein, Liobaschule > Markt 06:59 (GKOM)

06:59 E651 Warstein, Markt > Belecke, Sekundarschule 07:10 (GKOM)

2.    06:53 650 Warstein, Dahlborn > Kohlmarkt > Bilsteinstr. > Markt 06:59 (GKOM)

07:00 R51 Warstein, Markt > Belecke, Sekundarschule 07:10 (GKOM)

3.    06:59 E651 Warstein, Markt > Belecke, Sekundarschule 07:10 (Solo)

Die Haltestelle Warstein, Bahnhof wird nicht mehr bedient.

Schüler aus Suttrop und Kallenhardt fahren mit der Linie R77 bis zur Haltestelle Warstein Markt und steigen dort in die Busse nach Belecke um.

Für die Schülerrückbeförderung an den „langen“ Schultagen (montags, dienstags u. donnerstags) gibt es auch noch eine kleine Änderung:

Der Gelenkwagen der Fa. Quente fährt bei der Rückfahrt um 15:27 von der Sekundarschule über die Haltestelle Eichsgen hinaus bis zum Kohlmarkt. Die Beschilderung dieses Fahrzeugs ist KOHLMARKT.