Verfahren zur Befreiung vom Präsenzunterricht im Jahrgang 5-7 (11.12.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
folgender Sachverhalt gilt mit Eingang der heutigen Schulmail:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.“

Zur Vereinfachung des Verfahrens haben wir eine eMail-Adresse für Sie eingerichtet, um Ihnen die formlose Befreiung Ihres Kindes vom Präsenzunterricht zu erleichtern:

praesenzpflicht@sekwa.de

Mit besten Grüßen 

Marcus Schiffer
Schulleiter