Wichtige Informationen zur Sporthallennutzung (04.11.2020)
Für Sportunterricht in Sporthallen gilt:
• Auf dem Weg zur Sporthalle und in den Umkleiden und Gängen der Sporthalle sind Mindestabstandsregelungen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
• Während des eigentlichen Sportunterrichtes in der Sporthalle besteht keine Maskenpflicht.Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen starker physischer Betätigung ausdrücklich nicht vorgesehen. Situatives Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, z. B. beim Helfen und Sichern im Bewegungsbereich Bewegen an Geräten-Turnen, ist möglich.
• Die Größe der Umkleideräume sollte durch individuelle, schulinterne Belegungskonzepte berücksichtigt werden, damit sich eine möglichst geringe Zahl von Schülerinnen und Schülern zur gleichen Zeit in einer Umkleide befindet.Wichtig:Dieser Hinweis gilt nicht für die Primarstufe. Während des regulären Unterrichtes in der Primarstufe dürfen sich Schülerinnen und Schüler einer Klasse/Lerngruppe ohne Mund-Nasen-Schutz frei im Klassenraum bewegen, ohne Mindestabstände einhalten zu müssen. Diese Vorgabe kommt für die Umkleidesituation in der Sporthalle analog zur Anwendung.
• Falls möglich, sollen Sportgeräte und Sportmaterialien nach der Nutzung gereinigt oder desinfiziert werden. Die Desinfektion aller Kontaktflächen nach einer Unterrichtseinheit ist nicht erforderlich. Das Risiko einer Covid 19-Infektion durch eine Schmierinfektion gegenüber der Infektion durch Aerosole ist als sehr gering zu bewerten.
• Unbedingt erforderlich ist jedoch das gründliche Händewaschen oder Desinfizieren der Hände (vgl. auch Hinweise zur Handhygiene) vor und nach dem Sportunterricht. Schülerinnen und Schüler sinddarauf hinzuweisen, sich während des Sportunterrichtes nicht ins Gesicht zu fassen.